Das Finanzdepartement (EFD) teilte am Freitag mit, dass der Vergütungszins 2017 auf Null gesenkt wird. Bisher gab es für Vorauszahlung bis zum Fälligkeitstermin einen Vergütungszins von 0,25 Prozent.
Bei der UBS erhalten Unternehmen nur 0,01 Prozent, bei der Postfinance 0,05 Prozent. Für Sparguthaben über 1 Million Franken gibt es heute gar keinen Zins mehr. Ähnlich sehen die Zinssätze für Private aus.
Diese Situation hat nach Angaben des EFD in den letzten Jahren immer mehr Steuerpflichtige dazu bewogen, die direkte Bundessteuer freiwillig vor der Fälligkeit einzuzahlen. Das verzerre das Rechnungsergebnis und erschwere die Budgetierung, heisst es in der Mitteilung.
So rechnet der Bund für 2016 mit einem Jahresabschluss, der 2,2 Milliarden über dem Budget liegt. 900 Millionen Franken sind darauf zurückzuführen, dass die Steuerzahler ihr Geld bei den Steuerbehörden anlegen. Diese Zahlen stammen vom August. Nach Angaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) dürfte der Betrag bis Ende Jahr eher noch anwachsen.
Der Bund muss die Vorauszahlungen als Mehreinnahmen verbuchen. Um Mehreinnahmen handelt es sich jedoch nur in den Büchern. Tatsächlich sind die Vorauszahlungen bloss eine Verschiebung auf der Zeitachse: Später sind die Einzahlungen umso tiefer, unter Umständen werden sogar Rückzahlungen fällig.
Die Senkung des Vergütungszinses auf Null hatte sich abgezeichnet. Die Leute hätten gelernt, mit Negativzinsen umzugehen, sagte EFV-Direktor Serge Gaillard im August bei der Präsentation der Hochrechnungen für das laufende Jahr. Der Bund prüfe daher Änderungen bei der direkten Bundessteuer.