Stahlindustrie
Luzerner Regierung gelangt wegen S+B-Krise an Bundesrat Parmelin

Dem in seiner Existenz gefährdeten Stahlkonzern Schmolz+Bickenbach sollen keine unnötigen Hürden zur Sanierung in den Weg gelegt werden. Der Luzerner Regierungsrat erwartet, dass die Behörden ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Firma nutzen.
Publiziert: 27.11.2019 um 17:22 Uhr
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Aktualisiert: 27.11.2019 um 17:25 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat hat sich wegen den Entwicklungen bei Schmolz+Bickenbach an Bundesrat Guy Parmelin gewandt. (Archivbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Die in Luzern ansässige Schmolz+Bickenbach (S+B) mit dem Swiss-Steel-Werk in Emmenbrücke LU befindet sich in einer existenziellen Krise. Der Konzern benötigt zusätzliches Kapital. Die Übernahmekommission (UEK) legte den aufgegleisten Kapitalmassnahmen indes hohe Hürden in den Weg und wies die beantragte Ausnahmeregelung zur Abwicklung einer Kapitalerhöhung ab. Die UEK argumentierte, es gebe allenfalls andere Sanierungsmassnahmen.

S+B-Grossaktionär Martin Haefner will bis zu 325 Millionen Franken ins Unternehmen einschiessen, er will aber den anderen Aktionären kein Übernahmeangebot vorlegen. Die UEK wollte Haefner jedoch nicht von dieser Angebotspflicht befreien. S+B akzeptierte den Entscheid nicht, nun muss die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) darüber befinden.

Der Luzerner Regierungsrat ist über diese Entwicklung besorgt. Er habe bei der Finma und bei Wirtschaftsminister Guy Parmelin interveniert, um die volkswirtschaftlichen Interessen des Kantons und der S+B-Belegschaft wahrzunehmen, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Der Luzerner Regierungsrat machte gegenüber der Finma und Bundesrat Parmelin geltend, dass S+B ohne eine umfangreiche Kapitalerhöhung die Insolvenz drohe. Es müsse deswegen oberste Priorität aller Beteiligten sein, dem Unternehmen rasch die benötigten Mittel zuzuführen. Nur so sei es möglich, S+B zu stabilisieren und die Arbeitsplätze sichern.

Der Regierungsrat erwartet, dass deswegen die für Notfälle gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelung vom Pflichtangebot angewandt wird. Die Behörden müssten den Ermessensspielraum zu Gunsten des Unternehmens nutzen. Der Industriewerkplatz Schweiz sei nur mit grossen Anstrengungen international wettbewerbsfähig. Es wäre unverständlich, wenn die Behörden nicht alles unternehmen würden, um S+B eine nachhaltige Lösung zu ermöglichen.

Auch der Branchenverband Swissmem hatte die UEK-Entscheidung kritisiert. Dadurch entstehe ein hohes Risiko, dass das über 170-jährige Unternehmen in absehbarer Zeit Konkurs anmelden müsse. In der Schweiz wären damit 800 Stellen gefährdet, weltweit wären rund 10'000 Arbeitsplätze betroffen. Darüber hinaus würden Tausende von Kleinaktionären ihre Investitionen verlieren.

(SDA)

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