Die garantierte Datenübertragungsrate der Schweizer Internetanschlüsse soll erneut erhöht werden. Das schlägt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) für die Grundversorgung ab 2018 vor.
Die garantierte Download-Übertragungsrate im Internet soll 3000 Kbit/s betragen, für den Upload 300 Kbit/s. Seit Anfang Jahr ist die Mindestübertragungsrate auf 2000 und 200 Kbit/s festgesetzt.
Die Erhöhung der Rate garantiere die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben für die gesamte Bevölkerung in allen Landesteilen, schreibt das Bakom im heute Dienstag veröffentlichten Entwurf für die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV).
Diese Übertragungsrate entspreche der voraussichtlichen Evolution und sei ausreichend, um sämtliche Grundversorgungsdienste in guter Qualität zu gewährleisten.
Die Rate entspricht gemäss Bakom einem «Spitzenwert» im europäischen Vergleich der Grundversorgung. Die Swisscom verfügt bis Ende 2017 über die Konzession für diese Grundversorgung.
Schweizer Telefon-Flatrate für 27 Franken
Das Bakom schlägt zudem vor, dass für einen Internetzugang keine Telefonleitung mehr nötig sein soll. Im Preis für ein Festnetzabonnement müssen gemäss Entwurf künftig sämtliche Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen sein.
Der Abopreis soll höchstens 27.20 Franken pro Monat betragen. Für das Gesamtangebot Telefon/Internet soll sich der Höchstpreis auf 58.75 Franken pro Monat belaufen. Ein reiner Internetzugang soll mit 44.85 Franken pro Monat zu Buche schlagen.
Ralf Beyeler vom Vergleichsdienst Comparis ist «überrascht» vom Vorschlag des Bundes: «Dass der Bundesrat die Swisscom zwingt, einen Festnetz-Anschluss mit Flatrate anzubieten, ist seltsam», schreibt er in einer Mitteilung.
Allerdings würde sich eine solche Flatrate für die Kunden schnell lohnen, vor allem bei Anrufen in die Handynetze. «Wer zum Beispiel jede Woche einen Drei-Minuten-Anruf auf ein Handy führt, bezahlt weniger als bisher.»
Beyeler glaubt, dass heute noch viele Haushalte einen Festnetz-Anschluss haben, obwohl sie diesen gar nicht benötigen. Viele Schweizer gingen davon aus, dass es für einen Internet-Anschluss einen Festnetz-Anschluss brauche.
Keine Telefonkabinen-Pflicht mehr
Verschiedene Dienste sollen per 2018 aus dem Grundversorgungsumfang gestrichen werden. So gehören gemäss Bakom das Sperren abgehender Verbindungen und die Telefaxverbindungen nicht mehr zur Grundversorgung.
Auch die Auflage, dass in jeder Gemeinde mindestens eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) betrieben werden muss, soll der Vergangenheit angehören.
Die Vernehmlassung zum Revisionsentwurf dauert bis zum 1. Dezember. Nachdem der Bundesrat die Verordnung über die Fernmeldedienste verabschiedet hat, kann die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) das Verfahren zur Vergabe der Konzession vorbereiten. (SDA/alp)