Grosser Ärger bei den Pöstlern. Stellvertretend für viele erklärte Marion W.* gestern im BLICK: «Jeder im Team muss bis zum Jahresende zwei ‹Stopp Werbung›-Kleber rückgängig machen.»
Rückgängig machen, das heisse, man müsse bei den Kunden klingeln und sie bitten, den Kleber doch abzukratzen. Denn für die Post ist das Verbot dieser wichtigen Einnahmequelle ein zunehmendes Ärgernis.
Aber darf man Pöstler überhaupt zu dieser Aktion verdonnern? «Das ist extrem heikel», sagt Thomas Geiser, Professor an der Hochschule St. Gallen und Arbeitsrechtsexperte. «Ist das wirklich noch Teil der Arbeit von Pöstlern?» Zudem sei das Mehrarbeit. «Die Post, die es zu verteilen gilt, wird deshalb ja nicht weniger.» Problematisch sei, dass der Arbeitgeber, die Post, nicht derselbe sei wie der Auftraggeber: die Werbefirma.
«Darum kann ich mir nicht vorstellen, dass es arbeitsrechtlich gravierende Konsequenzen haben dürfte, wenn ein Pöstler sich dem verweigert», sagt Geiser. «Abgesehen vom Ärger mit dem Chef.»
Die Post bestreitet die Berichte von Pöstlern und Gewerkschaftern, wonach sie Teamleiter zu einem Anti-Kleber-Wettbewerb animiert und sogar Antwortvorgaben für kritische Einwände von Kunden verteilt habe.
«Die Post garantiert, dass es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Pöstler hat, wenn sie bei der Aktion nicht mitmachen wollen», versichert Postsprecher Oliver Flüeler BLICK. «Das basiert alles auf freiwilliger Basis.» Man empfehle nur, zufällig angetroffene Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass sie eventuell einen Kleber vom Vormieter am Briefkasten haben.
Flüeler: «Falls es bei einem der 1000 Teamleiter diesbezüglich ein Missverständnis gab, würden wir korrigierend eingreifen.»