Sika-Streit
Sika-Generalversammlung im Zeichen des Übernahmekampfs

Der Sika-Streit ist verfahren wie am ersten Tag. Derzeit hängt alles von einem Gericht ab, das erst im Sommer entscheiden dürfte. Das hält die Streitparteien nicht davon ab, öffentlich für ihre Position zu werben. Nächster Schauplatz: Die heutige Generalversammlung.
Publiziert: 12.04.2016 um 07:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 00:11 Uhr

Die Generalversammlung, die am Dienstagnachmittag in der Waldmannhalle in Baar ZG stattfindet, dürfte wie schon im Vorjahr zu einer Arena im Kampf um die Deutungshoheit werden. Besonders dem Management und den unabhängigen Verwaltungsräten, die den Verkauf der Kontrollmehrheit an den französischen Bauriesen Saint-Gobain ablehnen, dürfte die Generalversammlung eine willkommene Plattform bieten.

Auf dem Programm stehen zwar die üblichen Traktanden: Genehmigung der Jahresrechnung, Wiederwahl der Verwaltungsräte, Absegnung des Vergütungsberichts. Was bei Generalversammlungen anderer Unternehmen ohne grosses Aufsehen durchgewinkt wird, verspricht bei Sika jedoch Spannung. So wurde im vergangenen Jahr der Vergütungsbericht abgelehnt. Der Verwaltungsrat arbeitet deshalb seit Monaten gratis.

Zudem wollte die Erbenfamilie in der Vergangenheit jene Verwaltungsräte abwählen lassen, die sich gegen einen Verkauf wehren. Diese versuchen sich gegen eine Abwahl einzelner Verbündeter zu schützen, indem sie sich nur bei geschlossener Wiederwahl wieder zur Verfügung stellen. Dies kritisiert wiederum der amerikanische Stimmrechtsberater ISS: Es schränke die freie und individuelle Stimmrechtsausübung ein, argumentiert ISS.

Doch obwohl die zur Debatte stehenden Fragen spannungsreich sind und die Standpunkte kontrovers, hängen die Resultat einzig von einem Faktor ab: Von der Stimmrechtsbeschränkung. Es wird angenommen, dass der Sika-Verwaltungsrat auch diesmal das Stimmrecht der Sika-Erben auf fünf Prozent beschränken wird.

Bei den vergangenen beiden Generalversammlung war dies der Fall gewesen. Entsprechend unterlagen die Erben des Firmengründers Kaspar Winkler bei fast allen Abstimmungen ausser bei jenen zu den Vergütungen. Bei diesen Abstimmungen war die Stimmkraft der Erbenfamilie nicht beschränkt worden. Dies deshalb, weil es bei diesen Anträgen nicht direkt um die Übernahme ging.

Eigentlich hält die Schenker-Winkler-Holding der Gründerfamilie mit rund 16 Prozent des Aktienkapitals knapp 53 Prozent der Aktionärsstimmen - und damit eindeutig die Kontrollmehrheit. Bei der Beschränkung auf fünf Prozent berief sich der Verwaltungsrat auf die Statuten - konkret: auf den sogenannten Vinkulierungsartikel.

Inwiefern es sich dabei um ein legitimes Vorgehen handelt oder um einen unzulässigen juristischen Kniff, muss vor Gericht entschieden werden. Zuständig ist derzeit das Kantonsgericht Zug. Es dürfte diesen Sommer einen Entscheid fällen. Entscheidet es zugunsten der Familie, würden sämtliche mit Stimmrechtsbeschränkung gefällten Entscheide der heutigen und der früheren Generalversammlungen hinfällig.

Damit würde die französische Saint-Gobain neuer Besitzer. Die Identität von Sika würde bewahrt. Dies versichert Konzernchef Pierre-André de Chalendar einmal mehr in am Dienstag veröffentlichen offenen Briefen an die Mitarbeiter. «Heute reichen wir Ihnen die Hand, damit wir gemeinsam zu einer neuen, grossen industriellen Reise aufbrechen können», schreibt der Firmenchef.

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