Die Anfechtungs- und Stimmrechtsklage der SWH gegen gewisse Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung der Sika vom April sei dem Unternehmen am Montag zugestellt worden, teilte der Zuger Baustoffhersteller am Montagabend mit.
Der Gang an das Kantonsgericht ist keine Überraschung: Zuvor hatte ein entsprechendes Begehren vor dem Friedensrichter keine Einigung gebracht. Die Erben wollen beim Kantonsgericht alle jene Resultate der Generalversammlung vom 14. April anfechten, die ohne ihre volle Stimmkraft zustande kamen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Wahl der Verwaltungsräte.
Die Erbenfamilie Burkard hatte im Dezember beschlossen, ihren Aktienanteil an der Sika für 2,75 Milliarden Franken an die französische Konkurrenzfirma Saint-Gobain zu verkaufen. Um die Transaktion einzuleiten, wollten die Erben an der Generalversammlung vom 14. April eigene Kandidaten in den Verwaltungsrat wählen lassen.
Der Sika-Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er zu einem juristischen Kniff griff. Er beschränkte die Stimmrechte der SWH, gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden, auf 2,6 Prozent. Nach dem Kantonsgericht kann der Fall ans Handelsgericht weitergezogen werden.
Zudem hat die SWH weitere Klagen im Sika-Streit angekündigt. Sie will gegen drei Verwaltungsräte des Baustoffherstellers klagen. Die Verantwortlichkeitsklage richtet sich gegen Monika Ribar, Christoph Tobler und Ulrich Suter. Nach Angaben von Monika Ribar in der Sendung «ECO Talk» des Schweizer Fernsehens SRF, die am Montagabend ausgestrahlt wird, ist bei ihr allerdings noch keine solche Klage eingegangen.