Bis dahin wird mit einem Entscheid des Obergerichts des Kantons Zug gerechnet, wie die in der Familienholding Schenker-Winkler (SWH) organisierte Sika-Erbenfamilie Burkhard am Donnerstag mitteilte. Saint-Gobain stehe zudem das Recht zu, den Vertrag bis zum 31. Dezember 2018 zu verlängern.
«Es ist unser fester Wille und bleibt unser gemeinsames Ziel, diese Transaktion mit Saint-Gobain erfolgreich abschliessen zu können», sagte Urs Burkard, Sprecher der Sika-Gründerfamilie in der Mitteilung.
Seit Dezember 2014 ringen die Sike-Erbenfamilie und Saint-Gobain mit der Sika-Führungsspitze um die künftige Kontrolle des Zuger Baustoffkonzerns. Die Franzosen wollen 2,75 Milliarden Franken für den Kauf der privilegierten Familienaktien bezahlen, die mit einem Anteil von rund 17 Prozent die Kontrollmehrheit von leicht über 50 Prozent garantieren.
Dagegen wehren sich die Sika-Führung und Minderheitsaktionäre. Mit einer Beschränkung der Stimmrechte - der sogenannten Vinkulierung - hat der Verwaltungsrat die Übernahme bislang blockiert. Ende Oktober 2016 entschied das Zuger Kantonsgericht, dass diese Stimmrechtsbeschränkung an der Generalversammlung vom vergangenen Jahr rechtens war. Die SWH hat das Urteil weiter gezogen.
Der französische Konzern ist auf einen lange dauernden Rechtsstreit vorbereitet. So äusserte sich Finanzchef Guillaume Texier im letzten November demonstrativ gelassen im Sika-Streit.
Saint-Gobain habe finanziell kein Problem zuzuwarten, sagte Finanzchefs Guillaume Texier Zeitungsinterviews. «Wir haben noch nichts bezahlt, der Kaufpreis wird erst fällig, wenn wir die Stimmenmehrheit bei Sika ausüben können.» Da die Zahlen von Sika in jedem Quartal besser würden, werde der Deal für Saint-Gobain sogar immer attraktiver.