Vor der ersten Instanz, dem Friedensrichteramt in Baar, konnte keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlung habe erwartungsgemäss keine Einigung in der Frage der Stimmrechtsbeschränkung der Schenkler-Winkler Holding (SWH) gebracht, teilte die SWH am Dienstag mit. Den Erben stehe nun der Weg ans Kantonsgericht in Zug offen, wo sie in den nächsten Tagen Klage gegen die Sika-Verwaltungsrat einreichen werde.
Die Erbenfamilie Burkard hatte im Dezember beschlossen, ihren Aktienanteil an der Sika für 2,75 Mrd. Franken an die französische Konkurrenzfirma Saint-Gobain zu verkaufen. Um die Transaktion einzuleiten, wollten die Erben an der Generalversammlung vom 14. April eigene Kandidaten in den Verwaltungsrat wählen lassen.
Der Sika-Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er zu einem juristischen Kniff griff. Er beschränkte die Stimmrechte der SWH gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden auf 2,6 Prozent. (SDA)