Sika-Erben klagen vor Gericht
Sie wollen ihre Milliarden sofort!

Den Milliarden-Vernichter von Sika geht es viel zu langsam. Damit sie ihre Milliarden dank dem Verkauf zügig bekommen, verklagen sie jetzt den Verwaltungsrat.
Publiziert: 05.01.2015 um 11:25 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 23:19 Uhr
Auf einen Schlag 2,75 Milliarden Franken reicher: Die Erben Fritz, Carmita, Gabriella, Monica und Urs Burkard (v. l.). Vorne die verstorbenen Eltern Franziska und Romuald Bur- kard-Schenker. Die Aufnahme stammt aus dem Jahr 2000.

Der Verwaltungsrat soll eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Das verlangt die Schenker-Winkler-Holding (SWH), über welche die Erben-Familie Burkard ihre Anteile am Bauchemie-Konzern hält. Sie hat dazu beim Kantonsgericht Zug eine entsprechende Klage eingereicht. Mit dem gerichtlichen Vorgehen will die SWH die «speditive Abwicklung des Vertrages zwischen der Familie Burkhard und Saint Gobain sichern», schreibt die in einer Mitteilung vom Montag schreiben.

Gemäss SWH hat sich der Verwaltungsrat an der Sitzung vom 11. Dezember 2014 geweigert, das vorgängig eingegangene Gesuch der SWH um Durchführung einer ausserordentlichen GV zu behandeln und er habe auch keine ausserordentliche Generalversammlung einberufen.

Zuvor machte die SWH öffentlich, dass sie an dieser ausserordentlichen Generalversammlung den Präsidenten Paul Hälg sowie die beiden Verwaltungsratsmitglieder Monika Ribar und Daniel Sauter abwählen lassen will. Neu sollen dafür Max Roesle als Präsident und Chris Tanner gewählt werden. Tanner hat seine Kandidatur Ende Dezember aber zurückgezogen.

Unnötig?

Für den Verwaltungsrat ist das Gerichts-Geplänkel unnötig. Die ausserordentliche Generalversammlung werde voraussichtlich im Februar stattfinden, sagt Firmen-Sprecherin Christine Kukan gegenüber der Finanznachrichtenagentur awp. Der Antrag der Sika-Ereben sei erst am 9. Dezember eingetroffen. Das sei zu kurzfristig gewesen für eine Behandlung im Dezember.

In der zweiten Januarhälfte werde sich der Sika-Verwaltungsrat zu seiner nächsten Sitzung treffen und die von der SWH vorgeschlagenen Traktanden prüfen. Da die Einladungen zu der Veranstaltung mit einem Vorlauf von drei Wochen verschickt werden müssten, werde die ausserordentliche Generalversammlung daher aller Voraussicht nach im Februar stattfinden, sagt Kukan.

Die SWH hält mit nur 16,1 Prozent des Kapitals 52 Prozent der Stimmrechte an Sika. Die Erben-Familie hat Anfang Dezember heimlich entschieden, ihren Anteil für 2,75 Milliarden an die französische Saint Gobain zu verkaufen. Die Minderheitsaktionäre gehen bei diesem Deal leer aus, denn ihnen wird kein Kaufangebot gemacht.

An der ausserordentlichen Generalversammlung will die SWH mit der Neubesetzung des Verwaltungsrats die Weichen stellen für die Zukunft von Sika unter dem Dach von Saint Gobain. Der Verwaltungsrat und das Management sind gegen diese Pläne - zum einen, weil die Minderheitsaktionäre keinen Gegenwert bekämen für die Verschiebung der Kontrollmehrheit, zum anderen, weil es zu viele Interessenkonflikte gebe und das Wachstum von Sika verlangsamt würde. (sda)

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