Die Lebensversicherer sollen daher aus der beruflichen Vorsorge weniger Gewinn machen können, und zwar zu Gunsten der Versicherten.
Travail.Suisse errechnet jedes Jahr, wie viel Gewinn die Versicherungen aus der zweiten Säule rausziehen. 2014 waren es 686 Millionen Franken. Private Lebensversicherungen, die Sammeleinrichtungen für die berufliche Vorsorge haben, dürfen gemäss Gesetz maximal 10 Prozent des Überschusses aus diesem Geschäft einbehalten. Das Ganze nennt sich Legal Quote.
Sie dürfen 10 Prozent behalten
Mindestens 90 Prozent müssen den Versicherten zugute kommen. Seit 2005 hätten die Versicherungen gegen 5 Milliarden Franken an Gewinn aus der zweiten Säule erwirtschaftet, moniert Travail.Suisse.
Das Nachsehen haben die Angestellte, die einer Sammelstiftung eines Lebensversicherers angeschlossen sind. «Für sie sind es verlorene Milliarden, welche nicht zur Sicherung der Renten zur Verfügung stehen», sagte Matthias Kuert, Leiter Sozialpolitik von Travail.Suisse.
Von den 1,1 Milliarden Franken Gewinnen, die Lebensversicherer 2014 erwirtschaftet hätten, stammten fast zwei Drittel aus einer Sozialversicherung, so Kuert. Hauptproblem laut dem Gewerkschafter: Der Begriff «Überschuss» ist gesetzlich nicht klar definiert. Deshalb fliesse mehr Geld an Lebensversicherer als das Parlament ursprünglich vorgesehen habe.
200 Mio mehr für die Versicherten
Travail.Suisse verlangt, dass die Versicherten mindestens 95 Prozent des Ertrages der Versicherungen aus der zweiten Säule erhalten. «Die Versicherer würden im Bereich, welcher der Mindestquote untersteht, mindestens 200 Millionen Franken weniger verdienen», erklärt Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich.
Die Gewerkschafter hoffen jetzt auf den Nationalrat, der als zweite Kammer die Reform der Altersvorsorge beraten und sich dabei auch mit der Legal Quote befassen wird. Der Bundesrat schlägt vor, die Beteiligung der Versicherten auf 92 Prozent zu erhöhen.
Zunächst hatte er gar 94 Prozent beantragen wollen, gab aber den Druck der Versicherer nach. Der Ständerat entschied jedoch, bei den geltenden 90 Prozent zu bleiben.
Aktionäre sollen weniger bekommen
Ohne eine Korrektur auf 95 Prozent werde die Versicherungsindustrie zur Hypothek für die Akzeptanz der Altersvorsorgereform, sagt Wüthrich. Werde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Reform viel zugemutet, sollten auch die Aktionäre von Lebensversicherern weniger Geld der Versicherten bekommen.
Eine tiefere Mindestbeteiligung mache die Versicherungen nicht solventer. Im Gegenteil: Für mehr Sicherheit müsse die Quote zu Gunsten der Versicherten erhöht werden. Das schaffe Anreiz, dass die Versicherungen nötige Rückstellungen tätigten statt Geld an die Aktionäre auszuschütten. «Rückstellungen werden zum Anteil der Mindestquote gezählt, welcher den Versicherten zugutekommt», so Wüthrich. (SDA)