Wie bewirbt man sich für eine Wohnung?
- Besichtigung: Machen Sie schon beim Besichtigungstermin einen seriösen und korrekten Eindruck. Gerade bei privaten Vermietern ist der erste Eindruck entscheidend.
- Anmeldeformular: Füllen Sie das Anmeldeformular sauber, klar und vollständig aus. Bei unerlaubten Fragen dürfen Sie zu einer Notlüge greifen. Welche Fragen gestellt werden dürfen, erfahren Sie unter «Fragen an die Mietbewerber» oder auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten unter www.edoeb.admin.ch
- Bewerbungsunterlagen: Reichen Sie die verlangten Bewerbungsunterlagen vollständig und vor allem so schnell wie möglich ein. Bei vielen Verwaltungen wird bei gleichwertigen Bewerbern die Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt
- Betreibungsregisterauszug: Legen Sie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug im Original bei, auch wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird. Wurden Sie zu Unrecht betrieben, müssen Sie versuchen, dem Vermieter die Umstände verständlich zu machen.
- Begleitschreiben: Sie können Ihre Chancen verbessern, wenn Sie in einem freundlichen Begleitschreiben nachvollziehbar begründen können, warum Sie an der besichtigten Wohnung besonders interessiert sind.
- Referenzen: Geben Sie gute Referenzen unbedingt an. Auch eine Bestätigung des aktuellen Vermieters, dass es im laufenden Mietverhältnis nie zu Beanstandungen gekommen ist, bedeutet einen klaren Pluspunkt.
- Spezialfälle: Haben Sie ein Haustier, eine Grossfamilie oder sind Sie Musiker, können Sie selbst ein Inserat aufgeben. So haben Sie gute Chancen, einen toleranten Vermieter zu finden. Inserate müssen nicht teuer sein: Bereits ein Aushang im Einkaufs- oder Quartierzentrum kann seinen Zweck erfüllen.
7 Tipps zur Wohnungsbewerbung
- Budget: Bewerben Sie sich nur auf Wohnungen, die Sie sich tatsächlich leisten können. Der Mietzins sollte einen Drittel Ihres Einkommens nicht übersteigen.
- Besichtigung: Gerade bei alten, günstigen Wohnungen sollten Sie es sich verkneifen, an allem herumzukritisieren und unverhältnismässige Forderungen zu stellen. Vor allem private Vermieter haben oft eine starke emotionale Bindung zu ihrem Mietobjekt, der es Rechnung zu tragen gilt.
- Termine: Nehmen Sie vereinbarte Termine wahr oder sagen Sie einen Termin in begründeten Fällen auch ab. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Sie bei derselben Verwaltung nie mehr zu einer Besichtigung eingeladen werden
- Bewerbungsunterlagen: Schludrige, unsauber ausgefüllte oder gar unvollständige Bewerbungen haben kaum eine Chance. Schreiben Sie daher lesbar und reichen Sie nur Kopien in guter Qualität ein. Auf keinen Fall sollten Sie sich dazu hinreissen lassen, Unterlagen zu fälschen. Ein von Ihnen manipulierter Betreibungsregisterauszug kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Referenzen: Wenn immer möglich sollten Sie Referenzen angeben. Wer das nicht macht, wirkt unseriös. Drohen Sie aber auf keinen Fall mit Ihren Kontakten nach dem Motto: «Ich kenne Ihren Geschäftsführer sehr gut.» Falls Sie über solche Kontakte verfügen, sollten Sie diskret darauf hinweisen, indem Sie die entsprechende Person als Referenz angeben.
- Nachfragen: Wirken Sie auf keinen Fall aufdringlich. Wurde eine Frist angegeben, bis wann der Entscheid gefällt wird, sollten Sie sich erst nach Ablauf dieser Frist mit dem Verwalter oder dem Vermieter in Verbindung setzen.
- Geschenke: Geschenke wirken aufdringlich. Zudem könnten sie als Bestechungsversuch ausgelegt werden.
Fragen an die Mietbewerber
Zulässig
- Personalien, Adresse, Beruf
- Schweizer oder Ausländer
- Anzahl, Alter und Geschlecht der Kinder
- Verwendung der Wohnung als Familienwohnung
- Höhe des Einkommens (in Kategorien von 10'000 Franken pro Jahr oder im Verhältnis zum Mietzins)
- Betreibungen in den letzten zwei Jahren
- Anzahl Autos
- Haustiere
- besondere Lärmverursachung
- ob die bisherige Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde (wenn ja: Grund)
- als «fakultativ» zu bezeichnen sind Erkundigungen nach Arbeitsort und Referenzen (inklusive bisheriger Vermieter)
Unzulässig
- Mitgliedschaft bei einer Mieterschutzorganisation
- chronische Krankheiten
- punktuelle Angaben zur finanziellen Situation (zum Beispiel Leasingverträge, Lohnzession)
- Bürgerort, Konfession, Zivilstand*
- Ausländer: Nationalität, Art der Bewilligung, Aufenthaltsdauer in der Schweiz*
- Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeiten*
- Personalien von Personen, die dem Mietvertrag nicht als Partei beitreten*
- Musikinstrumente*
- Anzahl bisheriger Wohnungswechsel*
- Grund des Wohnungswechsels*
- voraussichtliche Mietdauer*
* Diese Fragen sind unter besonderen Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel bei entsprechender statutarischer Zielsetzung der Verwaltung.