Selbstbedienungsladen UBS
Freispruch trotz Luxus-Leben auf Firmenkosten

Raoul Weils ehemalige Assistentin shoppte in Luxus-Geschäften und bezahlte ihre Ferien mir der Firmenkreditkarte. 2010 flogen ihre Machenschaften auf. Gestern wurde die Topsekretärin freigesprochen.
Publiziert: 10.06.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:07 Uhr
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Die ehemalige Direktionsassistentin D. R. auf dem Weg ins Gericht.
Foto: BLICK
Von Viktor Dammann

Sie war die rechte Hand der UBS-Topmanager Raoul Weil und Franco Morra. Und sie pflegte beinahe den gleichen Lebensstil wie ihre Chefs. Laut Anklage hatte D. R.* (51) mit der Firmenkreditkarte teure Kleider, Schuhe und Schmuck erstanden. Oder sie leistete sich mit ihrem Ex-Mann, einem bekannten Gault-Millau-Koch, tolle Luxusferien. Bei der UBS scheint das locker möglich zu sein. Denn gestern wurde die Frau vom Bezirksgericht Zürich vom Vorwurf der mehrfachen Veruntreuung vollumfänglich freigesprochen.

Als die Machenschaften der Direktionsassistentin am 18. Oktober 2010 durch eine interne Routinekontrolle aufflogen, hatte sie Leistungen im Wert von über einer Million Franken bezogen. Am Prozess gestern erklärte sich D. R. für unschuldig: «Ich war einfach der Gango. Mit der Geschäftskreditkarte habe ich auch private Auslagen der Chefs bezahlt. Was genau, weiss ich nicht mehr.»

Der Gerichtspräsident hakt nach: «Und die Reise mit Ihrem Mann nach Phuket und Singapur, die Sie mit der Firmenkreditkarte bezahlt haben?» Antwort der Top-Sekretärin: «Die haben ihre Frauen auch immer auf Geschäftsreisen mitgenommen. Ich fühlte mich nicht kriminell.»

Vornehmlich erstand D. R. teuren Schmuck und Edel-Kleidung. Im renommierten Basler Modegeschäft Capaul  vershoppte die Weil-Assistentin  Zehntausende Franken. Auch Schönheits-OPs wurden offenbar via UBS beglichen.

Am Ende konnte das Gericht nichts Gesetzeswidriges am Treiben der Frau finden und sprach sie frei. Denn: Die Nutzungsregelung der Firmenkreditkarte sei unklar. Und: Es gebe keine Beweise der Staatsanwaltschaft, dass die Karte widerrechtlich benutzt worden sei.

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