Über 5000 Menschen haben 2022 bei der Schuldenberatung Rat gesucht, weil sie überschuldet sind. Das bedeutet, sie können ihren Schuldenberg nicht in absehbarer Zeit abbezahlen. Die Zahl ist über die Jahre hinweg konstant geblieben, sagt Pascal Pfister vom Dachverband Schuldenberatung Schweiz. Hinter jedem Schuldenberg verbirgt sich aber ein persönliches Schicksal.
Am Donnerstag hat die Schuldenberatung die Schuldenstatistik für 2022 an einer Medienkonferenz vorgestellt. Der Mittelwert bei den Schulden liegt bei 67'138 Franken. Ein Grossteil bleibt beim Staat – und schlussendlich bei den Steuerzahlern – hängen. «Überschuldete Menschen haben oft keine Chance, aus der Situation herauszukommen», sagt Pfister. Wie schwierig das sein kann, erzählen zwei Betroffene.
Privatkonkurs als letzter Ausweg
Eine von ihnen ist Lilian Senn. Sie kommt aus ärmlichen Verhältnissen und heiratete einen Mann, der bereits in den Schulden steckte. Sie bekamen Kinder, kauften sich ein Haus. Irgendwann war Senn alles zu viel – sie erlitt ein Burnout. Die Scheidung folgte. «Ich verlor alles – wirklich alles», sagte die heutige Rentnerin.
Mit letzter Kraft gründete sie ein NGO – mit wenig Erfolg. «Ich sass auf einem Schuldenberg von 120'000 Franken, der sich daraufhin verdoppelte», sagt Senn. Eine aussichtslose Situation. Sie erreichte, dass die Gläubiger immerhin einen Teil der Schulden strichen. Über zehn Jahre lang lebte sie am Existenzminimum.
2012 hatte sie ihre Schulden abgebaut – doch es folgte der nächste Schlag. Sie kündigte ihren Job, konnte die Miete nicht mehr bezahlen – und landete für vier Jahre auf der Strasse. Die meisten ihrer Schulden waren Steuerzahlungen und das Geld für die Krankenkasse. «Der Staat lässt es zu, dass Krankenkassen auf dem Rücken von Betroffenen Kohle machen», sagt Senn.
Die Rentnerin hat mittlerweile Ruhe vor den Gläubigern ihrer übrigen 100'000 Franken Schulden, da sie Privatkonkurs angemeldet hat. Aber Privatkonkurse werden immer seltener: «Der Zugang dazu wurde stets weiter erschwert», erklärt Pfister.
Gemäss dem Bundesamt für Wirtschaft (Seco) kann jede überschuldete Person beim Gericht Insolvenz anmelden. Ist eine Schuldenbereinigung nicht möglich, besteht die Möglichkeit eines Privatkonkurses. Die Betroffenen haben dann für 20 Jahre Ruhe – die Schulden bleiben jedoch bestehen.
Für einen Privatkonkurs muss man aber einige Voraussetzungen erfüllen. Man muss die Überschuldung nachweisen – und auch, dass mit den Gläubigern keine andere Einigung gefunden werden konnte. Zudem muss das Budget der Person mindestens das Existenzminimum und die laufende Steuerbelastung abdecken – für viele Überschuldete kaum möglich.
Und der Konkurs ist nicht mal gratis: Der Schuldner benötigt rund 4000 Franken, um die Kosten für den Konkurs vorzufinanzieren.
Gemäss dem Bundesamt für Wirtschaft (Seco) kann jede überschuldete Person beim Gericht Insolvenz anmelden. Ist eine Schuldenbereinigung nicht möglich, besteht die Möglichkeit eines Privatkonkurses. Die Betroffenen haben dann für 20 Jahre Ruhe – die Schulden bleiben jedoch bestehen.
Für einen Privatkonkurs muss man aber einige Voraussetzungen erfüllen. Man muss die Überschuldung nachweisen – und auch, dass mit den Gläubigern keine andere Einigung gefunden werden konnte. Zudem muss das Budget der Person mindestens das Existenzminimum und die laufende Steuerbelastung abdecken – für viele Überschuldete kaum möglich.
Und der Konkurs ist nicht mal gratis: Der Schuldner benötigt rund 4000 Franken, um die Kosten für den Konkurs vorzufinanzieren.
Vom Unternehmer zum Obdachlosen
Für Tito Ries ist ein Privatkonkurs nicht möglich. Er lebt am Existenzminimum und hat mit einem Schuldenberg von rund 400'000 Franken zu kämpfen. Angefangen hat alles 1996.
Damals hatte er seine zweite Firma gegründet. Seine erste Firma hatte er erfolgreich verkauft. «Ich war erfolgreicher Unternehmer – bis auf einmal acht Kunden nicht mehr zahlen konnten», erklärt Ries. Da sass er auf einem Schuldenberg von 250'000 Franken
Über die nächsten fünf Jahre probierte er, die Schulden zu berappen – jedoch ohne Erfolg. Er trennte sich von seiner Frau und verfiel dem Alkohol. Ries war damals knapp 40 Jahre alt. Bis heute schlägt er sich mit Gelegenheitsjobs durch, lebt am Existenzminimum.
«Ich kam in eine Abwärtsspirale wegen der Sauferei. 2011 wurde ich für zwei Jahre obdachlos», sagt Ries. Der Schuldenberg stieg auf über 600'000 Franken an – der erste Teil ist mittlerweile verjährt. Zurzeit lebt Ries mit seiner Freundin zusammen.
«Aus 250'000 Franken Schulden sind Folgekosten von zwei Millionen Franken entstanden», stellt Ries klar. Dazu gehören soziale Kosten, wie beispielsweise für die Schuldenberatung. Und diese Folgekosten trägt der Staat – respektive die Steuerzahler. «Mit einer Restschuldenbefreiung wäre das nicht nötig gewesen», sagt Ries.
Die Lösung liegt auf der Hand
Die Schweiz kennt aber keine Restschuldenbefreiung oder einen Schuldenschnitt. Verzichten die Gläubiger nicht auf das Geld, bleiben die Schulden ein Leben lang bestehen – sie können gar vererbt werden.
Der Dachverband Schuldenberatung Schweiz fordert deshalb ein neues Sanierungsverfahren mit einer Restschuldbefreiung. «In den USA und im restlichen Europa gibt es die Möglichkeit eines Neustarts», sagt Pfister. Die Schuldenberatung sieht Handlungsbedarf. Denn eine Lösung für Fälle wie Ries gibt es nicht – er lebt jetzt einfach mit seinen Schulden.
Auch Lilian Senn ist mit dem Privatkonkurs nicht immer vor den Gläubigern gewappnet. Klar ist: Überschuldung kann jeden treffen. Eine Lösung ist darum im Interesse aller – denn die Kosten tragen schlussendlich die Steuerzahler.