Rieter hatte laut der Mitteilung eine Mitbewerberin in China wegen unerlaubter Nutzung seiner patentierten Streckentechnologie verklagt. Der «Shanghai Intellectual Property Court» habe die von Rieter festgestellte Patentverletzung im Sommer 2022 bestätigt und der beklagten Mitbewerberin die weitere Nutzung der Technologie untersagt.
Zusätzlich wurde die Patentverletzerin zur Zahlung von Schadenersatz an Rieter verpflichtet. Die verurteilte Mitbewerberin hattespinnere daraufhin beim höchsten chinesischen Gericht in Peking Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Dieses habe aber nun das Urteil aus Shanghai bestätigt: Damit bleibe der Mitbewerberin von Rieter der Verkauf der patentverletzenden Maschinentypen untersagt und sie müsse den vom Gericht festgesetzten Schadenersatz bezahlen, schrieb Rieter.
Die Rieter-Strecken, die Gegenstand des Patentprozesses waren, sind laut dem Unternehmen bekannt für einen stabilen Betrieb bei hoher Bandqualität und Produktivität. Sehr gute Abtastpräzision und höchste Regeldynamik sorgten für eine herausragende Bandgleichmässigkeit und damit für die Produktion hochwertiger Garne, hiess es in der Mitteilung.
Rieter investiere jährlich rund 5 Prozent seines Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Das Unternehmen schütze seine innovativen Produkte durch Patente und eingetragene Designs und gehe konsequent gegen Schutzrechtsverletzungen vor. (SDA)