Schub dank Trump
Dollar bald auf 1.17 Franken?

Sollte die US-Wirtschaft unter Trump stärker wachsen als aktuell, würde der Dollar zulegen. Von diesem Szenario gehen Devisen-Fachleute aus. Das hätte Folgen für Schweizer Konsumenten und Unternehmen.
Publiziert: 28.11.2016 um 17:01 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:29 Uhr
Der grösste Teil des Vermögenszuwachses in der Schweiz ist auf die Aufwertung des Frankens gegenüber dem Dollar zurückzuführen.
Foto: Alessandro Della Bella / Keystone
Konrad Staehelin

Weil Donald Trump (70) der US-Wirtschaft mit seinen fiskalpolitischen Massnahmen neuen Schwung bringen will, soll der Dollar auf Höhenflug gehen. Das sagt die Bank ABN Amro voraus, eine der Top-Adressen für Devisenhandel. 

In den nächsten zwölf Monaten könnte die US-Währung so stark klettern, dass sie bis zu 1.17 Franken kostet, zitiert «Cash.ch» die holländischen Experten. Die amerikanische Investmentbank Morgan Stanley prophezeit einen Anstieg von bis zu 1.16 Franken.

Wichtige Rolle der SNB

Erst letzte Woche hatte der Dollar einen Stand von 1.013 Franken erreicht – so stark war er seit Januar 2016 nicht mehr gewesen. Klettert er gar auf 1.17, würde der Höchststand von April 2009 erreicht.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) trage ihren Teil zur Dollar-Hausse bei, so die Experten. Sie stemmt sich mittels Interventionen mit aller Kraft gegen eine weitere Aufwertung des Frankens gegenüber dem schwächelnden Euro. Da dessen Krise auch 2017 weitergehe, würden sich die SNB-Interventionen in einem überproportional steigenden Dollar entladen.

Allerdings hatte der stellvertretende SNB-Direktor Dewet Moser (56) erst kürzlich gesagt, den «Preisfindungsmechanismus letztlich den Kräften von Angebot und Nachfrage» zu überlassen. Mit anderen Worten: Die SNB würde nicht mehr so strikt intervenieren, in der Folge würde auch der Dollar nicht so stark steigen.

Folgen für die Schweiz

Angenommen, der Dollar würde erstarken und die Franken-Parität hinter sich lassen, dann ist die Milchbüchlein-Rechnung schnell gemacht: Reisen in die USA würden teurer, Shopping in amerikanischen Online-Läden ebenfalls. Dagegen gäbe es für die Exportwirtschaft seit langem wieder einmal Grund zum Jubeln: Die USA sind mit 27 Milliarden Franken (13,5 Prozent) nach Deutschland zweitwichtigster Abnehmer von Schweizer Ausfuhren. 

Das will Trump als Präsident anpacken
  • Der designierte US-Präsident Donald Trump will bereits am ersten Tag seiner Amtszeit den Ausstieg der USA aus dem Transpazifischen Freihandelsabkommen (TPP) erklären.
  • Trump sagt weiter, er werde im Energiebereich Regulierungen streichen, die auf Kosten von Jobs und Produktivität gingen. Dabei gehe es auch um Fracking und, wie er sagt, um saubere Kohle.
  • Im Bereich der nationalen Sicherheit werde er die Geheimdienste anweisen, zuerst vor allem gegen Cyberattacken vorzugehen, aber auch gegen jede andere Form von Angriffen.
  • Bei der Einwanderung werde er das Arbeitsministerium anweisen, alle Fälle von Visa-Missbrauch zu untersuchen, die amerikanischen Arbeitern schadeten.
  • Wer für die US-Regierung gearbeitet hat, soll anschliessend für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht als Lobbyist tätig sein dürfen. Wer für eine ausländische Regierung gearbeitet hat, sogar auf Lebzeiten nicht mehr.
  • Der designierte US-Präsident Donald Trump will bereits am ersten Tag seiner Amtszeit den Ausstieg der USA aus dem Transpazifischen Freihandelsabkommen (TPP) erklären.
  • Trump sagt weiter, er werde im Energiebereich Regulierungen streichen, die auf Kosten von Jobs und Produktivität gingen. Dabei gehe es auch um Fracking und, wie er sagt, um saubere Kohle.
  • Im Bereich der nationalen Sicherheit werde er die Geheimdienste anweisen, zuerst vor allem gegen Cyberattacken vorzugehen, aber auch gegen jede andere Form von Angriffen.
  • Bei der Einwanderung werde er das Arbeitsministerium anweisen, alle Fälle von Visa-Missbrauch zu untersuchen, die amerikanischen Arbeitern schadeten.
  • Wer für die US-Regierung gearbeitet hat, soll anschliessend für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht als Lobbyist tätig sein dürfen. Wer für eine ausländische Regierung gearbeitet hat, sogar auf Lebzeiten nicht mehr.
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