Schnäppchen-Jäger von Nettoshop.ch getäuscht
Happy-Hour-Preis ist plötzlich kalter Kaffee

Eigentlich sind Warenpreise auf Shopping-Portalen verbindlich. Aber nicht in jedem Fall, wie das Beispiel eines BLICK-Lesers zeigt.
Publiziert: 12.07.2019 um 23:10 Uhr
|
Aktualisiert: 24.01.2024 um 00:07 Uhr
1/7
Das Schnäppchen entpuppte sich für BLICK-Leser Reto G. als Enttäuschung.
Foto: Screenshot
Blick_Portrait_2015.JPG
Sven ZauggRedaktor SonntagsBlick

BLICK-Leser Reto G.* stolperte auf dem Shoppingportal Nettoshop.ch über ein interessantes Schnäppchen: Die vollautomatische Kaffeemaschine Philips 3100 kostet in der Happy-Hour-Aktion statt 498 nur noch 169 Franken. Ein Abschlag um fast zwei Drittel! Das will sich Reto G. nicht entgehen lassen und bestellt die Ware.

Sogleich landet ein Mail in seinem Posteingang: «Vielen Dank für Ihre Bestellung, welche wie folgt erfolgreich an uns übermittelt wurde.» Korrekt aufgelistet ist die Kaffeemaschine von Philips für 169 Franken, dazu noch die Transportversicherung für 1.85 Franken sowie eine Sofort-Verarbeitungsgebühr. Abzüglich eines Gutscheins im Wert von 8.54 Franken macht das 164.74 Franken inklusive Mehrwertsteuer.

Neuer Preis – oder Storno!

Wenig später erhält Reto G. einen Anruf vom Nettoshop-Kundendienst. Die Mitarbeiterin am anderen Ende des Telefons meint, dass die Kaffeemaschine nicht mehr zum angegebenen Preis ausgeliefert werden könne. Beim Preis sei ein Fehler unterlaufen. Man käme ihm jedoch entgegen. Das neue und letzte Angebot lautet: 299 Franken. Sollte Reto G. die Kaffeemaschine nicht zu diesem Preis kaufen, werde die Bestellung storniert, so die Mitarbeiterin.

Reto G. gibt nicht klein bei. Auf mehrmalige Nachfrage teilt der Kundendienst von Nettoshop ihm schriftlich mit: «Es stand lediglich 169.00 Franken und nicht 169.00 anstatt 498 Franken.» Die Belege, die Reto G. BLICK vorlegt, beweisen das Gegenteil. Dort steht: 169 Franken statt 498 Franken. Der Kundendienst jedoch betont, es sei wie bereits erwähnt ein technischer Fehler auf der Seite von Nettoshop.ch aufgetreten.

«Wir bedauern den Fehler im Webshop und entschuldigen uns beim Kunden für die Umstände», sagt Nettoshop-Kundendienstleiterin Sabrina Loacker zu BLICK. Man habe bereits Massnahmen eingeleitet, die einen solchen Fehler in der Preissetzung in Zukunft verhindern sollten.

Schnäppchen-Frust bei Reto G.

Reto G. hatte keine Chance und liess die Bestellung schliesslich stornieren. Mit dem Schnäppchen-Frust ist er nicht alleine. Immer wieder werden Schweizer Konsumenten auf Schnäppchenjagd im Internet von Unternehmen «getäuscht». Zwar sind Preisangaben von Waren in der physischen Welt verbindlich. Und auch bei Online-Angeboten gelten grundsätzlich die gleichen Regeln.

Wenn ein Irrtum vorliegt

Ein Konsument, der nach einer Bestellung eine Online-Bestätigung erhält, sollte sich also auf die angegebenen Preise verlassen können – mit einer Ausnahme. Das Gesetz besagt: «Von der Verbindlichkeit eines Online-Angebots kann nicht ausgegangen werden, wenn zwar ein Vertrag abgeschlossen wurde, sich später allerdings herausstellt, dass man sich in einem wesentlichen Vertragspunkt geirrt hat.»

Dann ist der Vertrag unverbindlich. Man spricht von einem Erklärungsirrtum. Der Verkäufer kann sich also darauf berufen, den falschen Preis angegeben zu haben. Das gilt für den Verkäufer ebenso wie für den Käufer im gegenteiligen Fall. Reto G. sitzt hier also am kürzeren Hebel. Das Schnäppchen bleibt für Reto G. ein Schnäppchen – jedoch nur virtuell im Internet.

*Name geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.