Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2,4 Milliarden Euro (2,25 Milliarden Franken) Strafe zahlen. Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmässigen Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg.
Die EU-Kommission verhängte die Busse bereits 2017. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Häufiger angeklickt als die Konkurrenz
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschliessend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.
Nächster Prozess gegen Google läuft schon
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine grossen Probleme machten.
Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinenwerbung im Dienst «AdSense for Search» andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbusse der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.