Die Kontrolleure hatten zuvor die Ergebnisse umfangreicher Prüfungen in der Regressfrage diskutiert. Volkswagen erklärte, man werde die beiden ehemaligen Top-Manager nun «wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen». Welches finanzielle Ausmass die Forderungen haben könnten, stand zunächst nicht fest. Im Fall anderer VW-Vorstandsmitglieder seien dagegen keine Verstösse festgestellt worden.
Gegenstand der Untersuchungen war, ob Winterkorn, Stadler und möglicherweise auch noch weiteren damaligen Führungskräften vor dem Auffliegen der Affäre im September 2015 fahrlässige Management- und Kontrollversäumnisse vorzuwerfen sind - was letztlich die Manipulationen an weltweit Millionen Dieselautos ermöglicht oder zumindest nicht verhindert haben könnte. Die Kanzlei Gleiss Lutz beriet den VW-Aufsichtsrat zu diesem Thema und legte in dieser Woche ihren Abschlussbericht vor.
Ein zentraler Befund: Winterkorn habe es in der Zeit nach einer als «Schadenstisch» bezeichneten Krisenkonferenz am 27. Juli 2015 unterlassen, «die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2,0-Liter-TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären». Er habe darüber hinaus nicht dafür gesorgt, «dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-amerikanischen Behörden umgehend wahrheitsgemäss und vollständig beantwortet werden».
Zum Fall Stadlers erklärte der Konzern, dieser habe es ab Ende September 2016 unterlassen, dafür zu sorgen, dass von Audi entwickelte grössere Dieselmotoren - sie waren zusätzlich auch in Autos der Marken VW Pkw und Porsche eingebaut - «im Hinblick auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht werden». Bei den Töchtern Audi und Porsche sollen den Angaben zufolge zudem Schadenersatzforderungen gegen die Ex-Manager Ulrich Hackenberg, Stefan Knirsch und Wolfgang Hatz geltend gemacht werden. Bei dem früheren VW-Entwicklungschef Heinz-Jakob Neusser sei dies schon geschehen, hiess es.
Winterkorn war vor gut fünfeinhalb Jahren von seinem Amt als VW-Chef zurückgetreten, kurz nachdem der Abgasskandal von US-Behörden und -Wissenschaftlern aufgedeckt worden war. Er hatte betont, sich keines Fehlverhaltens bewusst zu sein. Allerdings ging der VW-Aufsichtsrat weiterhin möglichen Schadenersatzansprüchen nach. Er hatte während des Verfahrens mehrfach erklärt, dass die Prüfung von Haftungsansprüchen gegen frühere oder amtierende Vorstandsmitglieder «umfangreich» sei. Man agiere hier vorbehaltlos und ohne Ansehen der Person.
Winterkorn wird wegen der Abgasaffäre auch vor Gericht stehen. Mitte September soll in Braunschweig der Prozess gegen ihn und vier weitere, teils ehemalige Führungskräfte wegen mutmasslichen gewerbs- und bandenmässigen Betrugs beginnen. Das Landgericht hatte den Beginn wegen der Corona-Lage kürzlich verschoben. Stadler steht wegen einer möglichen Mitverantwortung wegen der manipulierten Abgaswerte bereits vor dem Münchner Landgericht.
(SDA)