Das BAV kommt zum Schluss, das Auslassen von Haltestellen durch die SBB in vernünftiger Weise der Erfüllung der Betriebspflicht diese.
«Aus konzessionsrechtlicher Sicht begrüssen wir, dass im Falle von Betriebsstörungen und Verspätungen der 'Schaden' im gesamten konzessionierten Verkehr im Auge behalten wird», teilte das BAV am Montag mit. «Das heisst, dass die Auswirkungen über das gesamte System minimiert werden und nicht bei einem einzelnen Zug.»
Stabilisierung des Verkehrs
Die SBB hatten dem BAV dargelegt, der Wegfall von einzelnen Halten basiere auf den zu jedem Fahrplanwechsel erstellten Richtlinien und vorbehaltenen Entschlüssen im Personenverkehr (Rivep). Die Massnahmen dienten einerseits der Stabilisierung des übrigen Verkehrs im Falle einer Verspätung eines Einzelzuges und anderseits der Verhinderung von Dominoeffekten mit Verspätungsübertragungen auf andere Kundinnen und Kunden.
Sind sie zu spät, lassen SBB-Züge auch mal geplante Stopps aus, berichtete der BLICK Anfang Juli. Die SBB begründen das damals schon mit der «Vermeidung von Dominoeffekten».
Dabei kämen folgende Massnahmen zur Anwendung: Wenden von Zügen an einem Unterwegsbahnhof; Umleitung eines verspäteten Zuges; Wegfall von Unterwegshalten; Ersatz durch einen Dispozug.
Seit Dezember 17 Mal vorgekommen
In der aktuellen Rivep-Version kämen zwei Fälle zur Anwendung, bei denen ein Zug an Unterwegsbahnhöfen durchfährt: Zürich - St. Gallen, Züge 1507 - 1533 ohne Halt in Wil, Flawil, Uzwil und Gossau. Die Anwendung sei vier Mal seit dem Fahrplanwechsel vom letzten Dezember erfolgt. Zweitens Bern - Olten - Zürich, Züge 21xx ohne Halt in Brugg AG und Baden. Dies sei 13 Mal seit dem Fahrplanwechsel vorgekommen.
Das BAV nimmt zur Kenntnis, dass diese Massnahmen ausschliesslich zur Wahrung der Interessen des Grossteils der Kunden und zur Verhinderung von Dominoeffekten zur Anwendung kämen und dass die von solchen Massnahmen betroffenen Kunden über die zur Verfügung stehenden Umsteigeverbindungen informiert würden.
«Wir kommen zum Schluss, dass die erwähnten Massnahmen in vernünftiger Weise der Erfüllung der Betriebspflicht dienen», schreibt das BAV. Dies entspreche auch heute noch der positiven Beurteilung des Störungsmanagements der SBB durch das BAV anlässlich des Audits im Jahr 2011.
Bitte um zurückhaltende Anwendung
Dabei gehe das BAV davon aus, dass diese Massnahmen möglichst zurückhaltend angewendet würden, das heisst nur wenn es aufgrund der Betriebslage beziehungsweise der Verspätungen wirklich erforderlich sei.
Sollte die Häufigkeit des Wegfalls von im Fahrplan vorgesehenen Halten in Zukunft markant zunehmen, bittet das BAV die SBB, es als Konzessionsbehörde darüber und über alternative Massnahmen zu informieren. (SDA)