Haben SBB, Postauto & Co. Anspruch auf Kurzarbeit?
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Corona-Pandemie:Haben SBB, Postauto & Co. Anspruch auf Kurzarbeit?

SBB & Co müssen Kurzarbeits-Entschädigung wohl zurückzahlen
Keine Staatshilfe für Staatsfirmen

Wegen der Corona-Pandemie gibt es weniger Arbeit für das Personal im öffentlichen Verkehr. Das Bundesamt für Verkehr empfiehlt den Arbeitgebern, Antrag auf Kurzarbeit zu stellen. Das Wirtschaftsministerium widerspricht. Was gilt wirklich?
Publiziert: 13.04.2020 um 22:59 Uhr
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Aktualisiert: 14.04.2020 um 09:44 Uhr
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Dürfen BLS, SBB und andere staatsnahe Firmen Kurzarbeit beantragen? Die Frage ist strittig.
Foto: PIUS KOLLER
Claudia Gnehm, Marc Iseli

Zwei Ämter, zwei Botschaften: Auf der einen Seite ist das Departement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (59, SP), auf der anderen jenes von Bundesrat Guy Parmelin (60, SVP). Sommaruga ist die Verkehrsministerin, Parmelin der Wirtschaftsminister. Die Frage lautet: Haben Firmen wie die SBB, Postauto oder andere öffentlich-rechtliche Betriebe einen Anspruch auf Kurzarbeit?

Die Position im Reich von Sommaruga ist klar: Das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV) hat alle konzessionierten Transportunternehmen aufgefordert, einen Antrag auf Kurzarbeit zu stellen. Das sind über 100 Betriebe. Zahlreiche sind der Aufforderung nachgekommen. So etwa die SBB. Aber auch Postauto. «Auf diesem Weg sollen die Arbeits- und Ertragsausfälle aufgrund der stark gesunkenen Fahrgastzahlen gemildert werden», sagt Postauto-Sprecherin Katharina Merkle.

«Öffentlich-rechtliche Betriebe tragen kein Betriebsrisiko»

Bundesrat Parmelins Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) widerspricht aber den Empfehlungen des Verkehrsministeriums. «Öffentlich-rechtliche Betriebe tragen im Gegensatz zu privaten in der Regel kein Betriebs- oder Konkursrisiko», sagt Seco-Sprecher Fabian Maienfisch. Ihre finanziellen Engpässe oder Verluste würden aus öffentlichen Mitteln gedeckt.

Wenn negative Wirtschaftsentwicklungen bei diesen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen nicht zu einem unmittelbaren Stellenabbau führen können, würde der Zweck von Kurzarbeitsentschädigungen verletzt, wie Maienfisch ausführt. Die Kurzarbeitsgelder würden ausbezahlt, mit dem Zweck Arbeitsplätze zu erhalten.

Dies gelte auch für privatisierte Bereiche von Betrieben, die vom Bund, dem Kanton oder der Gemeinde kontrolliert werden. «Trotzdem haben öffentlich-rechtliche Unternehmen bereits Anträge auf Kurzarbeit eingereicht, was zu einer zusätzlichen Belastung der Vollzugsstellen und erheblichem Missbrauchsrisiko geführt hat», sagt Maienfisch.

Keine Staatshilfe für Staatsfirmen
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Seco pfeift BAV zurück:Keine Staatshilfe für Staatsfirmen

Missbräuchlich bezogene Gelder müssen zurückbezahlt werden

Wegen der Flut von Gesuchen würden zwar nicht mehr alle minuziös geprüft. «Aber die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung wird die Auszahlungen im Nachhinein prüfen und gegebenenfalls Rückforderungen oder Trägerhaftung bei den Kantonen beantragen», so der Seco-Sprecher. In anderen Worten: Firmen, die nicht zu Kurzarbeit berechtigt sind, müssen die Gelder später zurückzahlen.

Der Teufel liegt im Detail. Beispiel Verkehrsbetriebe: Der Kurzarbeitsantrag der bernischen BLS sei berechtigt, «weil es ein privatrechtliches Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft ist, auch wenn der Kanton der Haupteigentümer ist», sagt Ueli Stückelberger, der Direktor des Verbands öffentlicher Verkehr. Die meisten öV-Unternehmen seien privatrechtliche AGs nach Obligationenrecht. Hingegen seien SBB, Postauto und die Zürcher VBZ von der Rechtsform her Spezialfälle innerhalb der Transportunternehmen.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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BAV stärkt SBB den Rücken

Das BAV hält an seiner Position fest, und stärkt sogar den SBB den Rücken. «Da die bundesnahen Unternehmen als Arbeitgeber wie auch die Mitarbeitenden in die ALV einbezahlen, wäre es nicht erklärbar, warum sie kein Anrecht auf Leistungen dieser Sozialversicherung haben», sagt Sprecher Michael Müller. «Konkret würde das sonst bedeuten, dass diese Unternehmen in der Krise Angestellte entlassen müssten.»

«Zudem», ergänzt Müller, «müsste der Eigner ohne entsprechende gesetzliche Grundlage ins operative Geschäft eingreifen und Kurzarbeit wie Kündigungen verbieten, was ungelöste Fragen der Verantwortlichkeit aufwerfen würde.»

Das BAV kann aber noch deutlicher. «Entlassungen, weil aus politischen Gründen auf Kurzarbeit bei bundesnahen Unternehmen verzichtet werden soll, wären ein krasser Fall von Diskriminierung der Mitarbeitenden», so Müller. Affaire à suivre.

Habe ich das Coronavirus oder nur die Grippe?

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
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  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
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