Samnaun/Ischgl
Erstes Skigebiet startet mit 2G-Regel

Das Wintersportgebiet im bündnerischen Samnaun und im österreichischen Ischgl hat am Freitag den Betrieb gestartet. Im ganzen Skigebiet gilt die 2G-Regel und fahren darf nur, wer geimpft oder genesen ist. Getesteten bleiben nur die Pisten in Samnaun offen.
Publiziert: 03.12.2021 um 10:58 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2021 um 13:24 Uhr
Skifahren in der ganzen Silvretta Ski-Arena ist ab Freitag nur mit einem 2G-Nachweis (geimpft oder getestet) möglich. (Archivbild)
Foto: Andrea Michael Badrutt

Erstmals seit eindreiviertel Jahren laufen in der Tiroler Gemeinde Ischgl, von deren Après-Ski-Szene aus sich das Coronavirus Anfang 2020 über Österreichs Grenzen verbreitet hatte, wieder Skilifte.

Rund 150 Skifahrer stiegen am Freitagmorgen in der ersten halben Stunde in die frisch desinfizierten Kabinen der Silvrettaseilbahn - an schönen Tagen seien es sonst fast zehn Mal so viele gewesen, sagte Günther Zangerl, Vorstand der Silvrettaseilbahn der Nachrichtenagentur DPA.

Strengere Regeln in Österreich

Samnaun hatte seine Pisten bereits am 25. November unter den geltenden Schweizer Regeln geöffnet. Mit der verspäteten Öffnung der österreichischen Seite am Freitag passten sich die Bündner nun teilweise den strengeren Regeln im Nachbarland an.

Auf der österreichischen Seite haben nur geimpfte oder genesene Wintersportlerinnen und Wintersportler Zutritt, und sie müssen eine FFP2-Maske tragen, dies auch draussen in überdachten Bereichen, während in der Schweiz ein normaler Mund-Nasen-Schutz in Innenbereichen reicht.

Zudem bietet Samnaun eine Alternative an für Schneesportler, die nicht geimpft oder genesen sind, anstelle aber einen negativen Corona-Test vorweisen können: ein Ticket nur für den Bündner Teil des Skigebietes, wie es auf der Samnauner-Webseite hiess. Dort steht Gästen etwa ein Drittel der Bahnen der grossen Silvretta Ski-Arena zur Verfügung.

Ein Regel-Potpourri herrscht bei den Kindern. In Österreich können diese zwischen 6 und 14 Jahren statt einer FFP2-Maske auch einen normalen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dazu zählen auch Schlauchschals und sogenannte Buffs. In der Schweiz gilt ab 12 Jahren eine Maskenpflicht. Bei in Österreich schulpflichtigen Kindern ab 12 Jahren gilt der Corona-Testpass („Ninja-Pass“) als 2G-Nachweis.

Die Gastronomie in Österreich bleibt wegen des Lockdowns geschlossen. Zudem erliess Ischgl ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. In der Schweiz gilt in Innenbereichen von Restaurants eine Zertifikatspflicht respektive die 3G-Regel.

(SDA)

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