Der Supreme Court stellte sich am Montag auf die Seite von Samantha Elauf, die sich im Jahr 2008 erfolglos in einer Abercrombie-Filiale im Bundesstaat Oklahoma um eine Stelle bemüht hatte.
Die damals 17-jährige Elauf vermutete hinter der Ablehnung eine religiöse Diskriminierung. Mit Unterstützung der US-Behörde für gleiche Chancen in der Arbeitswelt (EEOC) strengte sie eine Klage an.
In erster Instanz bekam sie eine Entschädigung von 20'000 Dollar zugesprochen, doch ein Berufungsgericht hob das Urteil auf.
Nun gab eine Mehrheit von acht der neun Obersten Richter der Vereinigten Staaten der Frau Recht.
Religiöse Diskriminierung für Gericht erwiesen
Abercrombie hatte erklärt, dass sämtliche Kopfbedeckungen gegen die Kleiderordnung für seine Mitarbeiter verstossen. Die Klägerin habe überdies gewusst, dass sie sich bei dem Job im «Abercrombie-Stil» präsentieren müsse.
Die Modekette bezeichnet seine Verkäufer als «Models» und legt Wert auf ein jugendlich-sportliches Image. Männliche Verkäufer lässt das Unternehmen bisweilen mit nacktem Oberkörper arbeiten, Verkäuferinnen tragen nicht selten enge Oberteile mit grosszügigem Dekolleté.
Vor allem hatte Abercrombie aber argumentiert, dass Elauf im Bewerbungsgespräch nicht ausdrücklich angesprochen habe, dass sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wolle.
Daher könne dem Unternehmen auch keine religiöse Diskriminierung vorgeworfen werden.
Dies sah der Supreme Court anders. Elauf müsse nicht beweisen, dass Abercrombie über ihre Religion informiert gewesen sei, schrieb Richter Antonin Scalia in dem Urteil. Es reiche bereits, dass das Kopftuch ein «motivierender Faktor» für die Entscheidung der Modekette gewesen sei.
Bei der mündlichen Urteilsbegründung ergänzte Scalia, dass Abercrombie «zumindest vermutet» habe, dass Elauf das Kopftuch aus religiösen Gründen trage. (SDA/alp)