Reiche Pärchen haben neuen Trick
Steuern sparen mit Schein-Scheidung

Rund 800 Ehepaare lassen sich jedes Jahr scheiden um Steuern zu sparen. Der Trick lohnt sich vor allem für Gutverdiener.
Publiziert: 06.03.2016 um 11:23 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 18:15 Uhr
Paare lassen sich scheiden, um Steuern zu sparen.
Foto: Keystone
Nicht nur die Hochzeit ist teuer, sondern auch danach die Steuer.

Ganz knapp ist letzten Sonntag die CVP-Initiative «gegen die Heiratsstrafe» an der Urne abgelehnt worden. Das könnte einen bekannten Steuertrick beflügeln: Ehepaare lassen sich scheiden, obwohl sie weiterhin zusammen leben. 

«Ich schätze, dass rund 5 Prozent aller Scheidungen und Trennungen, mit denen ich zu tun habe, aus steuerlichen Gründen erfolgen», sagt der Anwalt Franck Ammann zur «Sonntagszeitung». 

2014 sind 16'737 Ehen geschieden worden. Stimmt Ammans Schätzung, so würden sich über 800 Paare scheiden lassen, nur um Steuern zu sparen. 

Lohnt sich für Gutverdiener

Als Beispiel nennt die Zeitung eine Unternehmensberaterin. Wie auch ihr Mann hat sie einen Kaderlohn. «Wir haben Kinder und damit hohe Ausgaben. Wegen des erdrückenden Gewichts der Steuern können wir fast nichts ansparen», klagt sie. Laut eigenen Berechnungen kann sie bei einer Trennung 10'000 Franken Steuern sparen. Darum hat sich das Paar scheiden lassen – obwohl sie noch immer glücklich zusammen leben.

Auch der Steueranwalt Roger Groner kennt das Phänomen. Er hat schon viele Paare beraten, die sich aus steuerlichen Gründen haben scheiden lassen. Der letzte Fall war ein kinderloses Ehepaar aus dem Kanton Zürich. Er ist Börsenhändler und verdient 250'000 Franken, sie ist Bank-Angestellte und verdient 160'000 Franken im Jahr. «Sie waren es leid, immer mehr Steuern zu zahlen», sagt Groner. Nach drei Jahren Ehe liess sich das Paar scheiden. Ersparnis: mehr als 20'000 Franken im Jahr. Laut dem Anwalt lohne sich der Schritt nur bei Paaren, bei denen beide gut verdienen. 

Nicht nur Vorteile

Doch eine Scheidung birgt auch Risiken: Denn wer sich scheiden lässt, verzichtet auf erbrechtliche Ansprüche, wenn der Partner stirbt. Zudem können, je nach Kanton, Erbschaftssteuern anfallen. Unter Umständen erlöschen auch Ansprüche auf die Hälfte des Pensionskassenguthabens des verstorbenen Partners. (bam)

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