Bei der Axa-Arag Rechtsschutzversicherung laufen derzeit die Drähte heiss: In den ersten drei Juni-Wochen haben sich rund 500 Mieterinnen und Mieter bei ihnen gemeldet. Das ist laut dem Versicherer rund hundertmal mehr als sonst üblich.
Das Thema ist immer dasselbe: Es geht um die Mietzinserhöhungen, die vielen Mietern diesen Monat ins Haus flatterten. «Wir werden aktuell überrannt. Eine solch rege Nachfrage haben wir seit der Pandemie nicht mehr gesehen», sagt Patrick Thaler (47), Leiter Rechtsdienst bei der Axa-Arag.
Mieter wollen Anpassung anfechten
Grund ist der Referenzzinssatz, der erstmals nach 15 Jahren angehoben wurde – von 1,25 auf 1,5 Prozent. Gemäss Mietrecht ist das einer der wenigen Gründe, der es Vermietern erlaubt, die Mieten in bestehenden Verträgen anzuheben.
Doch die wenigsten Mieter wollen das offensichtlich einfach so hinnehmen. Sie lassen sich deshalb bei ihrer Rechtsschutzversicherung beraten. Oft sind die Erhöhungen laut Axa-Arag jedoch rechtmässig.
Jede zehnte Erhöhung ist unrechtmässig
«Nur in rund zehn Prozent der bisher bearbeiteten Fälle haben wir unseren Kunden empfohlen, die Anhebung anzufechten – und dort geht es überwiegend um die Teuerung und nicht um den Referenzzinssatz», sagt Thaler.
Bei der Rechtsschutzversicherung Protekta und bei Coop Rechtsschutz klingeln die Telefone ebenfalls unablässig. Letztere erhielt eigenen Angaben zufolge bereits 300 Anfragen zum Thema. Ähnlich ergeht es dem Mieterinnen- und Mieterverband. «Deshalb sind wir aktuell doppelt besetzt», sagt Fabian Gloor (37), Jurist beim Mieterverband Deutschschweiz.
Einspruchsfrist läuft ab
Auch bei ihnen sei das Hauptanliegen die Mietzinserhöhungen. Wer bei der Hotline anrufe, erhalte Antwort darauf, ob die Erhöhungen gerechtfertigt seien. Zudem können die Hotline-Mitarbeiter Ratschläge zum weiteren Vorgehen geben. Betroffene können die Mietzinserhöhungen aber auch selber mit Hilfe des Mietzinsrechners des Verbands überprüfen.
Laut Experten lohnt es sich, Anpassungen genau anzuschauen. Wer eine Erhöhung erhalten hat, dem bleibt für eine Einsprache 30 Tage Zeit. Danach gilt die Mietzinsanpassung automatisch als akzeptiert.