Rechtsprofessor Peter V. Kunz zum Fall Sika
Der Verwaltungsrat kann seinen Lohn einklagen

Im Interview spricht Rechtsprofessor Peter V. Kunz mit BLICK über das Problem im Fall Sika und verrät seine Prognose zum Prozess.
Publiziert: 16.04.2015 um 18:55 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:52 Uhr
Interview: Moritz Kaufmann

BLICK: Mit ihrer Stimmrechtsmehrheit verweigert die Familie Burkard dem Verwaltungsrat der Sika die Bezahlung. Herr Kunz, Sie sind der Meinung, dass der Verwaltungsrat seinen Lohn einklagen könnte?
Peter V. Kunz:
Zwischen dem Verwaltungsrat und der Sika besteht nach wie vor ein Rechtsverhältnis. In diesem Fall ein Auftragsverhältnis. Diese sind nicht unentgeltlich. Die Sika ist eine Publikumsgesellschaft. Da ist es üblich, dass ein Verwaltungsrat bezahlt wird. Für mich ist klar, dass eine Entschädigung geschuldet ist.

Was ist das Problem im Fall Sika?
Dieser Fall ist einzigartig. Noch nie musste man die Regeln der Abzocker-Initiative durchspielen. Insofern gibt es eine juristische Unsicherheit. Dieser Entscheid ist sehr wichtig und geht weit über die Sika hinaus. Denn auch an anderen Generalversammlungen kann jederzeit dasselbe passieren.

Arbeitsrechtler Thomas Geiser sagte im BLICK, Verwaltungsräte könnten ihren Lohn nicht einklagen. Was stimmt nun?
Ich würde mir wünschen, dass die Verwaltungsräte vor Gericht gingen. Als Professor wäre ich froh um eine juristische Klärung. Heisst das wirklich, dass kein Lohn geschuldet ist, wie mein Kollege Thomas Geiser sagt? Oder, wie ich meine, dass nach wie vor eine Entschädigung geschuldet ist, und zwar regelmässig in der bisherigen Höhe?

Der Verwaltungsrat der Sika steht in der Öffentlichkeit jetzt als Märtyrer da. Er wird den Lohn kaum einklagen.
Davon gehe ich auch aus. Er würde sich angreifbar machen. Würden sich die Verwaltungs­räte jetzt irgendwelche Gelder herausnehmen, würde vermutlich die Eigentümerfamilie Burkard eine Strafanzeige einreichen. Stichwort ungetreue Geschäftsbesorgung.

Dann ist der Lohn also futsch?
Ich bin überzeugt davon, dass der Verwaltungsrat über kurz oder lang seine Entschädigung bekommen wird. Wenn nicht, dann wird er sie einklagen. Meiner Meinung nach dürfte er vor dem Richter recht bekommen. In der Schweiz muss niemand ohne Entschädigung arbeiten.

Bei der Sika droht ein jahrelanges juristisches Hickhack. Wie ist Ihre Prognose?
Es ist ein juristischer Totalschaden. Die Einzigen, die profitieren, sind die Anwälte. Es gibt auf allen Seiten nur Verlierer. Aus diesem Grund bin ich sicher, dass man sich im Spätsommer oder Herbst verständigen wird. Ich wäre überrascht, wenn Ende Jahr noch Prozesse geführt würden.

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