Führt die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle durch, kann sie dabei auch systematische Atemalkoholtests vornehmen. Damit das Messergebnis nicht zu Ihren Ungunsten verfälscht wird, darf der Polizist einen solchen Test frühestens 20 Minuten, nachdem Sie den letzten Schluck getrunken haben, durchführen – oder Sie müssen die Gelegenheit erhalten, den Mund zu spülen.
Ergibt die Messung eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr, aber weniger als 0,8 Promille, gilt dies als leichte Widerhandlung, sofern für Sie als Berufschauffeur, Neulenkerin oder auf einer Lernfahrt nicht ein Alkoholverbot gilt.
Sie können diesen Wert mit Ihrer Unterschrift anerkennen und die Sache ist erledigt – mit Ausnahme der Busse und Verwarnung, die dann noch kommt. Tun Sie das nicht oder ergibt die Messung einen Wert von mehr als 0,8 Promille, ordnen die Beamten eine Blutuntersuchung an. Das Blut wird Ihnen in der Regel im Spital abgenommen und dann auf dem schnellsten Weg an ein anerkanntes Institut geschickt.
Wichtig: Widerstand gegen eine Atemalkoholkontrolle oder Blutentnahme ist nicht empfehlenswert. Denn: Wer sich einer solchen Kontrolle widersetzt, davor flüchtet oder diese auf andere Weise – etwa mit einem Nachtrunk – vereitelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Zudem droht ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten.
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