Recht der Versicherten
Wer zahlt bei Wasserschäden?

Überflutete Keller, weggeschwemmte Fahrzeuge: Der Flurschaden durch die aktuellen Regenfälle ist heftig. In vielen Fällen zahlt die Versicherung.
Publiziert: 09.06.2016 um 14:19 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:30 Uhr
Kanton Freiburg: Flüsse treten über die Ufer, Autos werden fortgespült.
Foto: ANTHONY ANEX
Ulrich Rotzinger

Land unter! Über die Schweiz gehen heftige Regenschauer nieder. Allein in den letzten 36 Stunden sind teilweise über 50 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen, berichtet MeteoNews. Grössere Hagelniederschläge gingen in der Region Basel, Zürich und in der Ostschweiz nieder und verursachten Schäden an Fahrzeugen. 

«Einzelne Betriebe arbeiten schon seit Tagen fast nur an Reparaturen von Hagenschäden», sagt Guido Buchmeier, Chef des Schweizerischen Carrosserieverbands VSCI. Laut einer Umfrage unter den Verbandsmitgliedern sind allein gestern 5 bis 30 neue Schadenfälle pro Betrieb gemeldet worden.

Hagelschäden an Autos, überflutete Keller, zerschlagene Blumentöpfe und Folgeschäden an Inventar: Welche Versicherung übernimmt die Schäden?

Gebäudeversicherung deckt Hagelschaden

Hauseigentümer besitzen meist eine Gebäudeversicherung. Diese deckt Schäden durch Hagel, Sturm und Regen, aber auch Hochwasser und Überschwemmungen. «Sofern ein direkter Zusammenhang zum Unwetter besteht, ist der Schaden der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt zu melden. In Kantonen ohne Gebäudeversicherungsanstalt ist der Schaden dem Gebäude-Privatversicherer zu melden», sagt Susanne Maurer von der Mobiliar.

Läuft Wasser ins Haus, entstehen Schäden an Wand und Tapete, springt diese ebenfalls ein. Laut «Beobachter» ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch. Einzig in den Kantonen Tessin, Genf, Wallis und Teilen von Appenzell Innerrhoden ist sie freiwillig. 

Und was ist mit Wasserschäden an Möbeln oder in Kellern Gelagertes? Dafür gibts die Hausratsversicherung, die allerdings nicht obligatorisch ist. Auf der sicheren Seite ist, wer das jeweilige Inventar im Keller detailliert auflisten kann.

Mietzins muss nicht gezahlt werden

Wer bezahlt die Unterkunft, bis die alte Wohnung nach einer Überflutung wieder bewohnbar ist? «Für diese Kosten müssen die Betroffenen grundsätzlich selber aufkommen«, schreiben die Rechtsexperten des «Beobachter».

Viele Gesellschaften deckten aber unter dem Titel «Kosten» in der Hausratsversicherung «zusätzliche Lebenshaltungskosten» ab. Mieter betroffener Wohnungen müssen den Mietzins für die Dauer der Instandstellung nicht bezahlen.

Wichtig auch: Immer alles dokumentieren, also Fotos machen von den Schäden (ggfl. Videos), Skizzen, Notizen und Quittungen bereithalten.

Wenn das Auto weggeschwemmt wird?

Schäden am Auto sind übrigens nicht durch die Hausratsversicherung, sondern durch die Kaskoversicherung gedeckt. Auch diese ist freiwillig.

Die Überflutungen der letzten Tage können Fahrzeughalter ebenfalls treffen. Zahlt die Gemeinde eigentlich, wenn ich mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abstellte und dieses dann von den Fluten mitgerissen wurde? «Für solche Schäden können Gemeinden oder der Kanton in aller Regel nicht haftbar gemacht werden», sagt Susanne Maurer vom Versicherer Mobiliar. Versicherungsschutz biete für solche Ereignisse eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug.

Was ist mit meiner Arbeit? 

Darf mir der Chef einen Ferientag abziehen, weil ich wegen der Unwetter nicht zur Arbeit komme? Das muss laut Mobiliar im Einzelfall geklärt werden. «Wenn Ihr Haus überschwemmt ist, Ihre Familie oder Angehörige in Not sind, dann erhalten Sie Ihren Lohn ausbezahlt", sagt Maurer.

Wenn der Arbeitsweg überschwemmt ist, Umwege nötig sind, ÖV nicht fahren: «Solche Abwesenheiten gelten zwar als entschuldigte Absenzen, liegen aber im Risiko des Arbeitnehmers.» Der Arbeitgeber dürfe dem Mitarbeitenden deshalb bei Abwesenheit einen Ferientag abziehen.

Ausnahme: Wenn hingegen der Arbeitsplatz, das Gebäude gesperrt oder unbenutzbar ist, dann liegt das Risiko beim Arbeitgeber und er muss die Lohnfortzahlung gewährleisten, heisst es beim Versicherer.

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