Nach der Freude der grosse Frust: Sei es das Buch, das Sie längst gelesen haben, der Pullover, der zu wenig Platz für den Bauch bietet, das Kindervelo, das zu klein ist. Schenken ist Glückssache. Klar ist damit auch, dass es manchmal daneben geht – nicht gefällt oder nicht passt. Dann ist Umtauschen angesagt.
Es ist vielleicht nicht die schönste Art, Geschenke zu machen, aber die sicherste. Wer Zweifel hat, ob ein Geschenk gut ankommt, sollte den Kassenbon aufbewahren. Dann gibts bei den meisten Verkäufern kaum Probleme mit dem Umtausch – auch nicht nach den Festtagen.
Viele Geschäfte werben in der Adventszeit damit, dass Geschenke bis weit in den Januar hinein umgetauscht werden können. Auch solche, bei denen die Fristen normalerweise deutlich kürzer sind und zwischen sieben und 14 Tagen betragen.
Originalverpackt und unbenutzt
Bei Manor etwa ist es möglich, bei Unzufriedenheit das Produkt zurückzugeben beziehungsweise umzutauschen, sagt eine Sprecherin auf BLICK-Anfrage. Allerdings braucht es dafür den Kaufnachweis, also die Quittung. Die weiteren Bedingungen: Die Ware «muss originalverpackt, des Weiteren unbenutzt, sauber, vollständig und unbeschädigt sein».
Auch beim Elektronikhändler Mediamarkt brauchts die Originalverpackung und die Quittung. Etwas Spielraum lässt Coop zu. Eine Sprecherin sagt gegenüber «Nau»: «Idealerweise sind die Produkte aber noch originalverpackt.» Man sei grundsätzlich kulant. Ähnlich tönts auch bei der Migros. Man entscheide von Fall zu Fall. Die Verpackung sollte vorhanden und unbeschädigt sein.
Nur in Ausnahmefälle können Geschenke beim Spielwarengeschäft Franz Carl Weber auch ohne Quittung retourniert werden. Diese seien immer separat zu betrachten, so eine Sprecherin. Wenn ein Umtausch möglich sei, dann nur gegen Gutschein oder im Austausch gegen anderes Produkt, nie gegen Bargeld.
Generell kein Umtausch möglich
Strikt ist die Migros-Tochter Digitec. Unter dem Punkt Rückerstattung heisst es: «Der Artikel befindet sich in ungeöffneter, unbeschädigter Originalverpackung.» Bei Kleidern und Schuhen gilt, dass diese keine Gebrauchsspuren haben dürfen und Etiketten am Kleidungsstück und Originalverpackung vorhanden sind. Unter Umständen können Kunden dann noch auf eine Teilrückzahlung hoffen.
Allerdings gibt es Geschenke, da bringt auch die Quittung nichts. Denn gewisse Produkt-Kategorien sind bei vielen Geschäften grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Manor zählen dazu Unterwäsche, Schwimmbekleidung, Socken, Strümpfe und Strumpfhosen. Keine Rückgabe ist etwa auch bei Geschenkkarten, Sonderbestellungen oder etwa Spezialkonfigurationen von Apple-Produkten möglich. Bei Digitec umfasst dieser Bereich etwa auch Hygieneartikel, Bücher oder Kindersitze.
Bei Franz Carl Weber sind hygienische Gründe dafür verantwortlich, dass Plüschtiere und Kleinkindartikel, so bald dieses ausgepackt sind, nicht umgetauscht werden dürfen.
Nachfragen kostet nichts
Wer nicht sicher ist, ob er sein Geschenk umtauschen kann, sollte im Geschäft nachfragen – und auf Kulanz hoffen. Vielleicht sogar dann, wenn die Quittung fehlt. So heisst es bei Manor: «Grundsätzlich ist Manor bestrebt, für alle Fälle eine Lösung im Sinne ihrer Kunden zu finden.»
Wenn man am Ende doch auf dem ungeliebten Geschenk sitzenbleibt, dann freut sich vielleicht ein anderer drüber. Entweder als Geschenk oder sogar als Kauf. Dazu bieten sich Wiederverkaufsportale wie Ricardo, Tutti oder Ebay an.
Was wird umgetauscht? Bei Manor seien es zum Beispiel doppelt erhaltene Spielwaren oder Kleidungsstücke in einer falschen Grösse, so die Sprecherin. Allerdings seien die Umtauschwünsche nach Weihnachten seit einigen Jahren rückläufig. Möglicherweise weil Geschenkkarten aller Art beliebter sind. (jfr)