Prozess um fahrlässige Tötung
Urteil gegen früheren Eternit-Unternehmer Schmidheiny bestätigt

Das Appellationsgericht in Neapel (I) hat eine Verurteilung des früheren Eternit-Unternehmers Stephan Schmidheiny bestätigt. Die Richter anerkannten wie bereits die erste Instanz auf fahrlässige Tötung. Schmidheiny kündigte Berufung an.
Publiziert: 26.06.2024 um 14:33 Uhr
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Aktualisiert: 26.06.2024 um 14:37 Uhr
Der frühere Eternit-Unternehmer Stephan Schmidheiny musste sich vor einem Gericht in Neapel verantworten. (Archivbild)
Foto: Massimo Pinca
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Bei einem der laufenden Eternit-Verfahren ging es um den asbestbedingten Todesfall eines ehemaligen Arbeiters in der Fabrik in Napoli Bagnoli. Schmidheiny wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wie seine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Verteidigung von Schmidheiny werde gegen «diese ungerechtfertigte Verurteilung» Rekurs beim obersten italienischen Gericht einlegen, hiess es weiter.

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