In den Supermärkten mit dem orangen M gilt bisher noch immer: kein Alkohol in den Regalen! Es ist die Maxime des Migros-Gründers Gottlieb Duttweiler (1888–1962). Doch dieses Tabu könnte nun bald fallen. Denn am Samstag hat die Delegiertenversammlung Historisches entschlossen: Bald soll es Bier und Wein in der Migros geben!
Bis die Regale tatsächlich mit Alkohol gefüllt werden, wird es allerdings noch etwas dauern. Und es kann je nach Region zu Unterschieden kommen.
Urabstimmung kommt 2022
Ab Dezember entscheiden die Verwaltung und Genossenschaftsräte der zehn regionalen Migros-Genossenschaften über die Aufhebung des Verbots. Auch dort müssen mindestens zwei Drittel der jeweiligen Gremien zustimmen. Ist das der Fall, können die Genossenschafterinnen und Genossenschafter in ihrer Region in einer Urabstimmung über die Aufhebung des Verkaufsverbots für Alkohol entscheiden.
Die Urabstimmungen sind bis zum 4. Juni 2022 geplant, wie die Migros auf ihrer Website mitteilte. Die Entscheide wären für die Migros verbindlich. In denjenigen Verkaufsstellen, deren Genossenschaften sich mit einer Mehrheit von zwei Drittel für den Verkauf von Alkohol ausgesprochen haben, könnten somit im Verlauf des Jahres 2023 alkoholhaltige Getränke angeboten werden.
Verrat an DNA der Migros?
Im Vorfeld zur Abstimmung hatte das Blaue Kreuz vor einem «Verrat» an der DNA der Migros gewarnt. Das Unternehmen riskiere, die Reputation eines sozialen und gesellschaftsverantwortlichen Grossverteilers zu verlieren.
Bislang ist der Alkoholverkauf gemäss den Migros-Statuten in den stationären Filialen verboten. Der Konzern selber umgeht diese Regelung indirekt schon seit Jahren, indem er in seinen Tochterunternehmen Denner und Migrolino, seinem Internetladen leshop.ch, den Migrol-Tankstellen und den Partnerläden VOI Alkohol und zum Teil auch Tabakwaren anbietet.
Bereits 1999 entschied die Delegiertenversammlung, dass in den Restaurants der Golfklubs und der Freizeitanlagen der Genossenschaft alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen. (SDA/dvo)