Projekt am Bahnhof Zürich-Stadelhofen
Star-Architekt Calatrava zieht vor Gericht

Der Bahnhof Zürich-Stadelhofen soll grösser werden. An den Projektvorgaben stört sich nun Santiago Calatrava. Diese hätten «entstellenden Charakter». Der Architekt fürchtet um sein früheres Bauwerk
Publiziert: 13.02.2019 um 12:36 Uhr
|
Aktualisiert: 13.02.2019 um 12:54 Uhr
1/4
Architekt Santiago Calatrava macht sich Sorgen um seinen Bau am Bahnhof Stadelhofen.
Foto: Blick

Der Architekt Santiago Calatrava und sein Büro haben vor dem Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Projektwettbewerbs für den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen in Zürich verlangt. Das Gericht gewährt der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. In der Sache selbst muss es noch entscheiden.

Projekte für den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen gemäss den Vorgaben der Ausschreibung der SBB hätten «unweigerlich entstellenden Charakter und würden die unübertragbaren und unverzichtbaren Urheberpersönlichkeitsrechte» von Calatrava verletzen. Dies kritisieren der Architekt und sein Büro in ihren Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht.

In einem am Mittwoch publizierten Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf aufschiebende Wirkung abgewiesen.

Calatrava bei früherer Erweiterung dabei

Die SBB schrieben Ende Oktober 2018 für den Bau eines vierten Gleises und die Erweiterung der Verkaufsflächen im Bahnhof Stadelhofen einen Projektwettbewerb aus. Calatrava hatte die erste Erweiterung des Bahnhofs zwischen 1984 und 1990 umgesetzt.

Calatrava will gemäss Entscheid sein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk bewahren. Zudem will er sich die Möglichkeit bewahren, am Projektwettbewerb teilzunehmen.

Die SBB hatten Calatrava bereits früher eine Studie für die Bahnhofserweiterung erstellen lassen, die er im September 2016 vorlegte. Wegen dieser Vorbefasstheit fürchtet der Architekt, dass er aus dem Wettbewerb ausscheiden könnte. Dies geht aus dem Zwischenentscheid hervor.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht diesbezüglich jedoch kein Problem, weil die vorgelegte Studie und die aktuellen Wettbewerbsvorgaben völlig unterschiedlich seien.

Neuer Wunsch zum Gleisbau

So sei beispielsweise gemäss SBB-Ausschreibung vorgesehen, dass das vierte Gleis etwa 35 Meter in den Berg hineinversetzt gebaut werde. Calatrava hatte dieses Gleis hingegen direkt hinter dem bestehenden Gleis 3 auf dem Niveau der unterirdischen Ladenpassage geplant.

Das Preisgericht wird gemäss Zeitplan bis am 28. Februar maximal acht Anbieter unter den eingereichten Teilnahme-Anträgen auswählen. Diese können dann am Projektwettbewerb teilnehmen. (Zwischenentscheid B-6588/2018 vom 04.02.2019) (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.