Der Rückruf gilt für 150-Gramm-Becher, die zwischen dem 17. und 27. Juli 2019 gekauft wurden und das Mindesthaltbarkeitsdatum 9. August 2019 aufweisen, wie Alnatura am Dienstag mitteilte. Kundinnen und Kunden sollten den Schokopudding vorsorglich nicht mehr verzehren und können das Produkt in die jeweiligen Märkte zurückbringen, wo es ihnen ersetzt oder der Kaufpreis zurückerstattet wird. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Puddingsorten sind vom Rückruf nicht betroffen.
Im Moment wird vom Hersteller intensiv geprüft, wie das Glasstück in den Pudding gelangen konnte, damit ein derartiger Vorfall in Zukunft ausgeschlossen werden kann. Der Bio-Supermarkt, der zum Migros-Konzern gehört, bedauerte den Vorfall und bat die Kundschaft um Entschuldigung.
(SDA)