Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, die Preisbekanntgabeverordnung anzupassen. In der Werbung sollen Preise und Rabatte nicht mehr auf jedem Werbemittel kommuniziert werden müssen. Verweise auf digitale Quellen - etwa QR-Codes oder URL - sollen genügen.
Die Mehrheit der Rechtskommission (RK) des Nationalrates erklärte sich mit dem Vorstoss einverstanden. Das Anliegen des Konsumentenschutzes, Preise transparent zu machen, könne mit elektronisch abrufbaren Angaben besser erreicht werden als mit Kleingedrucktem, fand sie.
Zur Umsetzung der Preisbekanntgabeverordnung gibt es nach Angaben der RK inzwischen um die zwanzig Praxisbroschüren. Die Verordnung sei derart komplex geworden, dass sie kaum mehr verstanden werde, merkte die Kommission an.
Eine Minderheit lehnte die Motion ab. Schon heute sei Werbung ohne Preisangabe erlaubt, sagte Sprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE). Den Werberinnen und Werbern lasse die Verordnung zudem Raum für eine flexible Gestaltung.
Auch der Bundesrat befand, die Motion ziele daneben und bestand auf «gut lesbaren» Preisangaben. In seinen Augen und auch in den Augen der Minderheit ist es fraglich, ob den Konsumenten gedient ist, wenn sie ganz nahe an ein Plakat treten müssen, um mit dem Handy einen QR-Code einzulesen oder eine URL ablesen zu können.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin fügte hinzu, die Vorschriften zur Preisbekanntgabe würden in Absprache mit den Kantonen und den Branchen laufend aktualisiert. Werde mit Preisen für Produkten geworben, müssten die Konsumenten wissen, was effektiv wofür zu bezahlen sei.
(SDA)