Preisabsprachen
Weko deckt über 100 Absprachen auf dem Bau im Münstertal auf

Hoch- und Tiefbauunternehmen im bündnerischen Münstertal haben zwischen 2004 und 2012 bei über 100 Ausschreibungen die Preise abgesprochen und bestimmt, wer den Submissionszuschlag bekommt. Die Wettbewerbskommission liess diese illegalen Absprachen auffliegen.
Publiziert: 13.07.2017 um 09:47 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:35 Uhr
Blick auf eine Ferienwohnungs-Ueberbauung, aufgenommen am Mittwoch, 20. April 2016, in Laax Murschetg. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Foto: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete die Untersuchung im Oktober 2012. Wie die Kommission am Donnerstag mitteilte, zeigte sich, dass die Foffa Conrad AG, die Hohenegger SA und weitere, inzwischen aufgelöste Münstertaler Bauunternehmen sich ab 2004 bis 2012 über Offerten absprachen. Dadurch manipulierten sie im Münstertal die Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauprojekten.

Bei den Absprachen, die gegen das Kartellrecht verstossen, tauschten sich die Unternehmen über ihre Interessen für Hoch- und Tiefbauprojekte aus. Bestand Einigkeit, wurde jene Unternehmung bestimmt, die den Zuschlag erhalten soll.

Die anderen Unternehmen boten ihre Leistung dann zu höheren Offertpreisen an. Bis 2008 erfolgte diese Zusammenarbeit in „Vorversammlungen“, die vom Graubündnerischen Baumeisterverband GBV organisiert wurden. In den folgenden Jahren setzten die Unternehmen die Zusammenarbeit ohne Mitwirkung des GBV fort. Zwischen 2004 und Herbst 2012 wurden so mehr als hundert Hoch- und Tiefbausubmissionen manipuliert und Preise abgesprochen.

WEKO-Präsident Vincent Martenet sagte am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, der Graubündnerische Baumeisterverband sei nicht direkt in die Absprachen involviert gewesen. Abgesprochen hätten sich die Unternehmensvertreter direkt untereinander.

Wie die WEKO weiter mitteilte, verzichtet sie, die Absprachen im Münstertal zu sanktionieren. Einer Unternehmung sei die Busse erlassen worden, weil sie die illegalen Absprachen als erste meldete und mit den Wettbewerbsbehörden kooperierte. Das zweite Unternehmen kooperierte ebenfalls. Es befindet sich im Konkurs. Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Untersuchung im Münstertal ist eine von zehn im Kanton Graubünden. Alle Verfahren haben den Ursprung laut WEKO in jener Untersuchung, die am 30. Oktober 2012 im Unterengadin mit Hausdurchsuchungen eröffnet wurde.

Diese Abklärungen wurden schrittweise ausgeweitet, zuerst im April 2013 auf den ganzen Kanton Graubünden und dann nochmals im November 2015 auf weitere Firmen. Mit der letzten Ausdehnung wurde die grosse Untersuchung aus prozessökonomischen Gründen in zehn Untersuchungen aufgeteilt. Von diesen Verfahren sind rund 40 Unternehmen betroffen.

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