Mitglieder des Verwaltungsrats und alle mit der Geschäftsführung oder Revision befassten Personen können gemäss Aktienrecht für entstandenen Schaden persönlich verantwortlich gemacht werden.
Der Verwaltungsrat der Post habe beschlossen, Organhaftungsklagen zu prüfen. «Wir stellen die Verantwortlichkeitsfragen für alle, unabhängig von Personen», sagte Schwaller. Zusammen mit Anwälten werde geprüft, was möglich sei und was in Frage komme. Im kommenden Frühjahr werde der Verwaltungsrat dann entscheiden. Er wies auch darauf hin, dass derzeit die ganzen variablen Lohnbestandteile der entlassenen Postauto-Führungskräfte blockiert sind.
205 Millionen Franken zurückzahlen
Es gehöre zu den Aufgaben des Verwaltungsrats und des Verwaltungsratspräsidenten, die Verantwortungen aufzuarbeiten und die notwendigen Folgen daraus zu ziehen. Menschlich gesehen sei das nicht immer einfach, weil man mit Leuten konfrontiert sei, die man kenne. Von den Betroffenen werde das zudem auch nicht immer verstanden.
Am Freitag war bekannt geworden, dass die Post wegen der ungerechtfertigt bezogenen Gelder der öffentlichen Hand Bund, Kantonen und Gemeinden insgesamt über 205 Millionen Franken zurückzahlen wird. Finanziell dürfte der Skandal um die erschwindelten Subventionen damit erledigt sein, juristisch hingegen wohl noch lange nicht. Beim Bundesamt für Polizei läuft seit Februar ein Verwaltungsstrafverfahren. Ob und wann es zu Anklagen gegen Verantwortliche kommt, ist noch offen. (SDA)