Polizei riegelt Migros ab
Wirrwarr um «Güter des täglichen Bedarfs»

Die Warenauswahl in den noch offenen Geschäften wird begrenzt, wie die «Bilanz» berichtet. Damit andere Geschäfte, die bereits schliessen mussten, nicht benachteiligt würden. Neben Supermärkten haben nur Bäckereien, Metzgereien, Apotheken und Drogerien auf.
Publiziert: 04.04.2020 um 12:32 Uhr
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Aktualisiert: 09.04.2020 um 18:01 Uhr
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Migros lässt ihre Kunden nur tröpfchenweise in den Laden.
Foto: PIUS KOLLER
Bastian Heiniger («Bilanz»)

Die Kunden der Migros in Zollikon ZH staunten nicht schlecht, als am Montagnachmittag plötzlich die Polizei einfuhr – und den Lebensmittelbereich abgetrennt hat. Migros dürfe nur noch Produkte für den täglichen Gebrauch verkaufen, war offenbar von der Polizei zu erfahren. Damit andere Geschäfte, die bereits schliessen mussten, nicht benachteiligt würden. Ein Einzelfall ist das nicht.

Es war der 16. März, als der Bundesrat einen grossen Teil der Schweiz abriegelte. Seither sind Restaurants und Läden zu – bis auf Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien, Apotheken und Drogerien. Und weil sich nun alle zuhause verpflegen und auch der Einkaufstourismus nicht mehr möglich ist, gibt es hierzulande teils Hamsterkäufe und einen Sturm auf manche Filialen.

Unklarheit was noch verkauft werden darf

Das Problem jedoch: Die bundesrätliche Verordnung lässt einen Interpretationsspielraum zu. Es ist nicht bis ins Detail klar, welche Produkte die Händler nun alles anbieten dürfen und welche nicht. In der Verordnung heisst es bloss, dass Lebensmittelläden und Warenhäusern nebst Lebensmitteln grundsätzlich nur die «Güter des täglichen Bedarfs» anbieten dürfen, etwa Presseartikel, Tierfutter, Tabakwaren, Hygieneartikel und Papeterieartikel. Doch welche Produkte fallen alles in diese Kategorie?

Und so gibt es schweizweit ein gewisses Wirrwarr. In manchen Filialen von Coop und Migros sind Bereiche abgesperrt oder Regale leergeräumt und Produkte somit nicht mehr erhältlich, die Konsumenten in anderen Läden oder bei anderen Anbietern noch kaufen können.

Bei Coop heisst es auf Anfrage: Der Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs sei weiterhin zulässig. «Schliessungen anderer Sortimentsbereiche prüfen wir laufend und setzen diese um.» So würden nun beispielsweise keine Blumen und Pflanzen mehr verkauft.

Gut möglich also, dass Kunden beispielsweise gestern noch eine Glühbirne oder einen Putzlumpen kaufen konnten, dies aber heute schon nicht mehr möglich ist.

Mühe bei Migros-Genossenschaften

Besonders die genossenschaftlich organisierte Migros hat Mühe, schweizweit eine einheitliche Lösung einzuführen. Dass es Polizeieinsätzen, wie in Zollikon gibt, komme in der ganzen Schweiz vereinzelt vor, heisst es bei der Migros. «Vor allem in kleineren Filialen ist die Umsetzung nicht ganz einfach, insbesondere wenn ein einzelnes Tablar eines ganzen Regals betroffen ist», sagt Migros-Sprecher Marcel Schlatter.

Migros versuche die Vorgaben loyal umzusetzen, doch sei am Ende immer ein Interpretationsspielraum vorhanden. Das gelte etwa für Produkte wie Besteck und Pfannen. Was jedoch die Filiale in Zollikon betreffe, sagt er, habe man letztlich eine Einigung gefunden.

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