Plötzlich auf der Strasse
Darf man mir jederzeit die Wohnung künden?

Der Vermieter will, dass ich bis Ende Monat ausziehe. Er behauptet, da kein schriftlicher Vertrag bestehe, könne er mich jederzeit aus der Wohnung werfen. Stimmt das?
Publiziert: 30.01.2016 um 17:22 Uhr
|
Aktualisiert: 10.09.2018 um 13:10 Uhr
Buchtipp:  Der Beobachter-Ratgeber «Mietrecht» von Patrick Strub.  Hier bestellen.

Nein. Sobald jemand eine Wohnung gegen Entgelt nutzen darf, liegt ein Mietvertrag vor. Auch eine mündliche oder sogar stillschweigende Übereinkunft ist verbindlich und hat zur Folge, dass das Mietrecht anwendbar wird. Gemäss Gesetz beträgt die Kündigungsfrist sowohl für den Vermieter wie auch für Sie als Mieter mindestens drei Monate. Kündigen können beide Seiten - weil vertraglich nichts abgemacht ist - auf einen ortsüblichen Termin.

Der Vermieter muss für die Kündigung ein vom Kanton genehmigtes Formular («amtliches Formular») verwenden, und zwar auch dann, wenn der Mietvertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde. Würden Sie als Mieter kündigen wollen, müssten Sie schriftlich kündigen, eine mündliche Kündigung wäre ungültig.

Kündigt Ihnen der Vermieter formal korrekt, können Sie die Kündigung bei der örtlichen Schlichtungsbehörde innert 30 Tagen anfechten oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen.

Mehr Infos zu aktuellen Mietrechts-Fragen hier.

Profitieren Sie vom umfassenden Beratungspaket der Schweiz

- 26 Beobachter-Ausgaben im Jahr
- Kostenlose Rechtsberatung
- Gratis Zugang zur Beratungsplattform HelpOnline
- Kostenloser Zugriff auf Apps und E-Paper

Jetzt bestellen

- 26 Beobachter-Ausgaben im Jahr
- Kostenlose Rechtsberatung
- Gratis Zugang zur Beratungsplattform HelpOnline
- Kostenloser Zugriff auf Apps und E-Paper

Jetzt bestellen

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.