Piloten-Streik bei der Lufthansa
Welche Rechte habe ich bei einer Flugannullierung?

Nach den Streiks von heute auf den Kurzstrecken hat die Vereinigung Cockpit auch für den 30. November Arbeitsniederlegungen angekündigt, welche die Langstreckenflüge der Lufthansa betreffen. Welche Rechte Flugpassagiere bei einer Annullierung haben, erfahren Sie hier.
Publiziert: 29.11.2016 um 20:53 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:18 Uhr

Muss mir die Airline einen Ersatzflug einer anderen Gesellschaft anbieten?
Die Fluggesellschaft muss laut der zuständigen EU-Verordnung, die auch für ab der Schweiz abfliegende Passagiere gilt, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung sorgen – egal, ob mit dem Zug, mit einem nächsten Flug oder sogar mit einer anderen Airline.
Informieren Sie sich auf jeden Fall auf der Website der Fluggesellschaft. Auch wenn Ihr Flug nicht gestrichen wurde, verspricht die Lufthansa eine kostenlose Umbuchung, wenn der Originaltarif sowie die Serviceklasse beibehalten werden.

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Foto: Beobachter

Gibt es eine finanzielle Entschädigung für streikbetroffene Passagiere?
Das EU-Recht sieht zwar vor, dass Passagieren von annullierten Flügen grundsätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zusteht. Ein Luftfahrtunternehmen kann sich jedoch von dieser Zahlungsverpflichtung entlasten, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Luftfahrtunternehmen auch bei Ergreifen aller zumutbaren Massnahmen nicht hätte vermeiden können. Nach der EU-Verordnung stellt ein Streik grundsätzlich einen solchen aussergewöhnlichen Umstand dar. Inwieweit im Einzelfall gleichwohl Ansprüche auf Ausgleichsleistungen entstanden sind, kann nur auf dem zivilrechtlichen Weg geklärt werden.

Erhalte ich die vollen Ticketkosten zurück, wenn ich den gebuchten Flug nicht mehr antrete?
Die Lufthansa bietet kostenfreie Stornierungen an, falls Sie von einem gestrichenen Flug betroffen sind.

Welche weiteren Rechte stehen Passagieren zu?
Bei grösseren Verspätungen haben Reisende Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen Gutscheine für Erfrischungen sowie zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails (um die Verspätung mitzuteilen), ebenso eine Hotelübernachtung, falls der Flug erst am nächsten Tag durchgeführt wird. Als grosse Verspätung gelten zwei Stunden bei Flügen bis 1500 Kilometer, drei Stunden bei Strecken bis 3500 Kilometer und vier Stunden bei noch grösseren Distanzen.

An welche Stelle kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?
Falls Lufthansa sich uneinsichtig zeigen sollte, ist das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) für Beschwerden zuständig, wenn der Abflug von einem Schweizer Flughafen erfolgt. So gehen Sie vor:

  • Falls Sie innert sechs Wochen keine Antwort erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, wenden Sie sich ans Bazl und verlangen Sie ein Beschwerdeformular.
  • Füllen Sie das fünfseitige Formular aus. Schicken Sie es, zusammen mit Ihrem Schreiben an die Airline und deren Antwortschreiben, ans Bazl.
  • Das Bazl stellt die Beschwerde der Fluggesellschaft zur Stellungnahme zu. Hat die Airline Stellung genommen, gibt das Bazl eine Empfehlung ab. Das Verfahren dauert aber bis zu einem halben Jahr.
  • Weigert sich die Airline zu zahlen oder sind Sie mit der Empfehlung des Bazl nicht einverstanden, können Sie Klage vor Gericht einreichen.

Wenn der Abflug von einem deutschen Flughafen erfolgt, ist das deutsche Luftfahrt-Bundesamt in D-38144 Braunschweig (Telefon 0049-531 23 55 115, www.lba.de, fluggastrechte@lba.de) für Beschwerden zuständig.

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