Per sofort
Ringier tritt aus dem Verband Schweizer Medien aus

Misstöne in der Schweizer Medienbranche: Der Medienkonzern Ringier tritt per sofort aus dem Verband Schweizer Medien (VSM) aus.
Publiziert: 20.08.2015 um 14:51 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 21:03 Uhr

Grund für Ringier - Herausgeberin der Blick-Gruppe - sind unüberbrückbare Differenzen mit einzelnen Mitgliedern im Präsidium des VSM. Am Montag informierten die SRG, Swisscom und Ringier über ein neues Gemeinschaftsunternehmen: SRG, Swisscom und Ringier bündeln die Vermarktung ihrer Medienangebote und Werbeplattformen in einer neuen, gemeinsamen Vermarktungsorganisation. Diese soll sich auf die stark verändernden Bedürfnisse von Werbeauftraggebern und Schweizer Medien ausrichten.

Swisscom bringt ihre Technologiekompetenz sowie die Vermarktungsrechte für ihre TV- und Online-Plattformen ein. Ringier und die SRG steuern die Vermarktungsrechte für ihre sich ergänzenden, reichweitenstarken Medienangebote bei. Es ist das erklärte Ziel der Partner, den Schweizer Werbemarkt im globalisierten Wettbewerb nachhaltig zu stärken. Zentraler Aspekt des neuen Unternehmens ist es, dass die Dienstleistungen allen Werbeauftraggebern, Agenturen sowie weiteren Anbietern von Werbeinventar offen stehen.

Am darauffolgenden Tag wurden anlässlich einer Klausurtagung des Präsidiums des Verbandes Schweizer Medien (VSM) intensive Diskussionen diesbezüglich geführt.

Der Verband Schweizer Medien ist der Meinung, dass Werbeeinnahmen der SRG nicht notwendig seien. Diese drastische Haltung teilt Ringier nicht.

Ringier CEO Marc Walder: «Faktisch fordert der Verband Schweizer Medien ein Werbeverbot für die SRG. Also: Auch keine Werbung mehr auf deren Fernsehsendern. Dies ist eine Radikalforderung, hinter der Ringier nicht stehen kann. Deshalb treten wir mit sofortiger Wirkung aus dem Verband aus. Ich bedaure den aufgrund dieser Haltung des Verbandes unausweichlichen Austritt von Ringier.»

Das geplante Gemeinschaftsunternehmen zwischen der SRG, Swisscom und Ringier steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Wettbewerbskommission WEKO und UVEK/BAKOM. Vorbehältlich dieser Zustimmung ist der Start der Geschäftsaktivitäten im ersten Quartal 2016 vorgesehen.

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