Zu diesem Schluss kommt ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht des Bundesrats. Seitdem die Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (PDV) in Kraft ist, müssen bei allen Fellen und Pelzprodukten die Tierart und die Herkunft angegeben werden. Ausnahmen gibt es für Felle von domestizierten Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und von Lamas und Alpakas.
Zudem muss auf der Etikette ersichtlich sein, ob das Tier in freier Wildbahn aufgewachsen ist und durch Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen gefangen wurde oder ob es als Zuchttier in Käfighaltung mit Gitterböden oder unter anderen Haltungsformen aufgewachsen ist.
Bessere Information
Um zu prüfen, ob die Einführung der Pelzdeklarationsverordnung den gewünschten Nutzen bringt, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Studie in Auftrag gegeben. Die Verordnung erfülle ihre Informationsfunktion, lautet das Fazit der Studie.
Dank der Verordnung sei insbesondere der Wissensstand gestiegen. Lieferanten, Verkaufsstellen und die Kundschaft wüssten heute mehr über Produkte aus Pelz, heisst es im Bericht.
82 Prozent der befragten Verkaufsstellen geben an, dass die Informationen der Lieferanten seit Inkrafttreten der Pelzdeklarationsverordnung besser geworden sind.
Über ein Viertel der Verkaufsstellen geben an, Handelsbeziehungen gekündigt oder Produkte aus ihrem Sortiment genommen zu haben, weil Lieferanten ihnen keine korrekten oder glaubwürdigen Angaben über die Tierart, die Herkunft oder die Gewinnungsart geben konnten.
Verkäufer besser schulen
Laut einer Mehrheit der befragten Geschäfte hat sich dank der Verordnung zudem der Wissensstand der Kundschaft über Pelze erhöht. Eine Verhaltensänderung konnte allerdings trotzdem noch nicht festgestellt werden.
In seinem Bericht schlägt der Bundesrat deshalb auch einige Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung vor, darunter eine Verbesserung der Kennzeichnung der Herkunft des Pelzes. Künftig soll etwa auf dem Etikett der Begriff «Echtpelz» angegeben werden müssen. Zudem empfiehlt er der Branche, das Verkaufspersonal besser zu schulen, um dessen Wissen über Pelz und Pelzprodukte zu erhöhen.
Auf Grundlage der Studie kommt der Bundesrat gleichzeitig zum Schluss, dass keine Notwendigkeit besteht, die Deklarationspflicht durch ein Importverbot zu ersetzen. Ein solches hatte Ständerätin Pascale Bruderer (SP/AG) mit ihrem Postulat «Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern» gefordert.
Ein Einfuhrverbot wäre aus Sicht des Bundesrats auch gar nicht möglich, da es nicht mit den Freihandelsabkommen der Schweiz zu vereinbaren ist.
Nerze und Marderhunde gibt es in der Schweiz nicht
In Bezug auf ein Postulat von Nationalrat Lorenz Hess (BDP/BE), der den «Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken» will, schreibt der Bundesrat, dass die inländischen Ressourcen selbst bei einer höheren Produktion nicht ausreichen würden, um die nationale Nachfrage nach Pelz und Pelzprodukten zu decken.
Viele der nachgefragten Tiere wie Nerze oder Marderhunde lebten zudem nicht in der Schweiz und müssten zwangsläufig importiert werden.