Im Zentrum stand gemäss dem 187-seitigen Gutachten, das der Stadtrat am Freitag veröffentlichte, die Holding-Struktur der Luzerner Verkehrsbetriebe (VBL) mit Mutter- und Tochterkonzern. Diese sei zum Zweck errichtet worden, Gewinne - auch aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs - «ins Trockene» zu bringen und damit der Dividendenerwartung der Stadt Luzern entsprechen zu können.
Die VBL hätten sich zudem beharrlich geweigert, die konzerninternen Verhältnisse den Bestellern gegenüber offenzulegen. Allerdings habe auch der Verkehrsverbund Luzern (VVL) als Besteller seine Forderungen nicht wirklich konsequent durchgesetzt. Eine persönliche Bereicherungsabsicht der VBL-Spitze sei nicht erkennbar, ein Erreichen des Zielgewinns sei aber ein Element bei der Bonus-Berechnung.
Der Luzerner Stadtrat hielt in einer ersten Reaktion auf den Bericht fest, dass er nicht von sich aus Strafanzeige gegen die VBL-Verantwortlichen einreichen werde. Das wäre Sache des VVL oder des Bundesamts für Verkehr (BAV). Es sei nicht klar, ob die Stadt zu Schaden gekommen sei.
Anzeige gegen Verantwortliche empfohlen
Das Rücktrittsangebot von drei VBL-Verwaltungsräten nehme der Stadtrat an. Das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. Der Rücktritt erfolge nun per sofort, teilten die VBL mit. Der Stadtrat habe sein Versprechen nach lückenloser Aufklärung nicht gehalten. Der Bericht sei einseitig und vorverurteilend.
Auch die Geschäftsprüfungskommission des Luzerner Stadtparlaments äusserte sich zum Bericht. Sie empfiehlt eine Anzeige gegen die Verantwortlichen, um eine allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeit zu klären.
Im März war der Vorwurf publik geworden, dass die VBL zwischen 2010 und 2017 mittels kalkulatorischer Zinsen zu hohe Abgeltungen in der Höhe von rund 16 Millionen Franken bezogen haben sollen. Der VVL forderte das Geld zurück, die VBL willigten wenige Tage später ein, verlangten aber für die Auszahlung das Einverständnis der Stadt als Eignerin.
(SDA)