Oberste Kontrolleurin der Putz-Branche
«In 50 Prozent der Fälle finden wir Verfehlungen»

Die paritätische Kommission, die für Ordnung in der Putz-Branche sorgt, findet in der Hälfte aller Kontrollen Verfehlungen. Der Grund laut der obersten Kontrolleurin Claudia Hablützel: Viele Firmen sind überfordert.
Publiziert: 09.07.2018 um 11:54 Uhr
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Aktualisiert: 17.10.2018 um 15:11 Uhr
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Claudia Hablützel, Leiterin Geschäftsstelle der Paritätischen Kommission der Reinigungsbranche.
Foto: HO
Konrad Staehelin

BLICK: Frau Hablützel, sowohl der Branchenverband Allpura als auch die Gewerkschaft Unia geben diese Woche Publikationen heraus, die den Fokus auf den Problemsektor Hotelreinigung richten. Warum brennt es dort?
Claudia Hablützel: Die Konkurrenz unter Reinigungsfirmen ist gross. Mit dem billigsten Angebot holt man sich häufig den Auftrag in einem Hotel, und die Bewerber werden gegeneinander ausgespielt. Zusammen mit dem Unsicherheitsfaktor, dass Aufträge in Hotels für Reinigungsfirmen von vornherein schwierig zu kalkulieren sind, führt das zu Problemen.

Wenn die Hotels den Reinigungsfirmen höhere Preise zahlten, wäre schon viel gewonnen.
Auch bei den Hotels ist die Konkurrenz gewachsen, es gibt vor allem in den Städten seit Jahren immer mehr Betten. Die Hotels nützen darum die Marktverhältnisse beim Einkauf von Reinigungsdienstleistungen durchaus auch gerne für sich aus.

Da scheint es verständlich, dass viele grössere, seriös geführte Reinigungsfirmen gar nicht mehr in Hotels putzen.
Wir nehmen diesen Trend auch wahr. Es ist aber nicht an uns, das zu beurteilen. Generell ist zum Beispiel die Büroreinigung einfacher zu kalkulieren. Viele Firmen, die schon lange auf dem Markt sind, haben ihre Erfahrungen gesammelt und aufgrund der Schwierigkeiten ihre Schlüsse gezogen. Es gibt aber auch Firmen mit grosser Erfahrung und Spezialisierung in der Hotelreinigung, welche ohne Schwierigkeiten arbeiten.

Viele der kleineren Firmen in der Hotelreinigung wirken dagegen überfordert.
Viele meinen, sie müssen nur einen Kübel und eine Flasche Putzmittel besitzen, und schon können sie eine Reinigungsfirma gründen. Dann noch eine Facebook-Seite mit einer Handynummer, schon sind sie auf dem Markt. Viele der Betreiber haben keine KV-Ausbildung, sie haben wenig Ahnung von Buchhaltung oder der Kalkulation eines Auftrags. Einige Arbeitgeber sind deshalb ihrer Aufgabe nicht gewachsen, was allerdings auch in anderen Branchen zu beobachten ist. Das spüren dann die Angestellten, und manchmal auch wir.

Claudia Hablützel

Die Juristin Claudia Hablützel (46) leitet die Geschäftsstelle der Paritätischen Kommission für die Reinigungsbranche. Die Kommission besteht aus je sieben Vertretern von Firmen und Angestellten. Sie wacht unter anderem mittels Kontrollen darüber, dass der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Branche eingehalten wird.

Die Juristin Claudia Hablützel (46) leitet die Geschäftsstelle der Paritätischen Kommission für die Reinigungsbranche. Die Kommission besteht aus je sieben Vertretern von Firmen und Angestellten. Sie wacht unter anderem mittels Kontrollen darüber, dass der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Branche eingehalten wird.

Wie überleben diese Firmen?
Viele überleben nicht lange. Pro Jahr verschwinden rund 300 der 3000 Firmen in der Schweiz, 300 werden gegründet. Es gehört ein gewisses Know-how dazu, damit ein Betrieb überlebensfähig ist.

Am ärmsten dran sind die Putzfrauen.
Viele von ihnen sind auf den Job angewiesen, weil sie aus Tieflohnländern kommen und es sich häufig um Personen ohne berufliche Ausbildung handelt. Die Hemmschwelle, sich zu wehren, ist wegen der Angst vor einem Stellenverlust höher. Oft kennen sie auch ihre Rechte nicht.

Sie können an die paritätische Kommission gelangen, also sich bei Ihnen beschweren. Was passiert dann?
Wir prüfen die Beschwerden darauf, ob diese Hand und Fuss haben. Wenn wir zum Schluss kommen, dass etwas nicht korrekt gelaufen ist, führen wir eine Betriebskontrolle durch und fordern den Arbeitgeber im Rahmen derselben dann auf, geschuldete Löhne nachzuzahlen und seine Praxis zu verbessern. In Einzelfällen kontaktieren wir auf Wunsch des Arbeitnehmers auch den Arbeitgeber, um diesem die Rechtslage zu erläutern und fordern ihn zu Korrekturen beim fraglichen Arbeitnehmer auf.

Sie machen auch Kontrollen, die nicht auf Bitte einer geprellten Putzfrau geschehen. Was finden Sie dort?
In rund 50 Prozent der Kontrollen in der gesamten Reinigungsbranche finden wir eine Verfehlung. Bei rund der Hälfte der fehlerhaften Betriebe wiederum sind die festgestellten Verfehlungen leicht – der Rest ist dann von einem mittleren bis schwereren Ausmass. Wiederholte oder schwerere Verfehlungen bei Betriebskontrollen werden mittels Konventionalstrafen geahndet.

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