Wer auf Booking.com ein Hotelzimmer sucht, kennt die Nachricht: «Nur noch ein Zimmer auf dieser Seite verfügbar.» Gerade wenn man kurzfristig eine Unterkunft sucht und die Zeit drängt, lässt man sich leicht davon beeinflussen. Dabei wird bei genauem Hinsehen klar, dass es sich lediglich um das letzte auf Booking.com verfügbare Zimmer handelt. Das heisst nicht, dass das Hotel selbst ausgebucht ist.
Solche und andere Tricks will die Plattform nach einer Intervention der EU-Kommission zukünftig unterlassen, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Anpassungen kommen im Sommer 2020
Auch auf andere Methoden wie Zeitbegrenzungen für Buchungen und irreführende Angaben zu Preisnachlässen, welche die User manipulieren könnte, wolle Booking.com verzichten, wie die Kommission mitteilte. Vorausgegangen waren mehrmonatige Gespräche mit dem Betreiber der Plattform, an denen auch die niederländische Behörde für Konsumtenschutz und Märkte beteiligt war.
Booking.com wird seine Plattform nun bis zum 16. Juni 2020 an das EU-Verbraucherschutzrecht anpassen. Wann und ob die Schweiz überhaupt nachzieht, ist unklar.
Booking.com fordert faire Standards
Booking.com gab zu Protokoll, dass man auf freiwilliger Basis mit der Kommission und der Vereinigung nationaler Konsumentenorganisationen zusammengearbeitet und dabei Zugeständnisse gemacht habe, von denen die User in der EU profitieren würden.
«Schlussendlich setzt Booking.com auf eindeutige Gesetzgebung und Vorschriften, die für alle in der Branche gelten, um faire Wettbewerbsbedingungen und einheitliche Standards für den Verbraucher zu schaffen», so das Unternehmen in einem Statement. (zas)