Zwei neue, sehr teure Zelltherapien zur Behandlung von Krebs werden ab Januar 2020 von allen Krankenkassen bezahlt. In zwei weiteren Kantonen werden zudem präventive Untersuchungen zu Darmkrebs von der Franchise befreit.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat laut einer Mitteilung vom Dienstag entschieden, dass zwei neue Zelltherapien (CAR-T-Therapien) zur Behandlung von Blut- und Lymphdrüsenkrebs künftig durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Die Kostenfolgen könnten jedoch noch nicht abgeschätzt werden.
Zudem ist die Vergütungspflicht vorerst bis Ende 2022 befristet. Bis dahin müssen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der beiden Therapien geklärt sein, so das EDI.
Tarifvertrag genehmigt
Die neuen Modalitäten gelten für alle Krankenversicherer, präzisierte Jonas Montani, Mediensprecher des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Weil diese Behandlungen im Spital stattfinden, werden diese stationären Leistungen im Rahmen der Swiss DRG (Diagnosis Related Groups) vergütet.
Anfang Dezember hatte der Bundesrat den entsprechenden Tarifvertrag zwischen einigen Kassen (CSS, Swica, Helsana, Sanitas, KPT) und den Spitälern genehmigt. Der Vertrag legt den Vergütungsbetrag an die Versicherten fest. Mittelfristig sollen alle Versicherer für diesen Behandlungstyp in die DRG integriert werden, sagte Montani.
Die Leistungen können in denjenigen Zentren erbracht werden, die schon heute Knochenmark-Transplantationen durchführen und über eine entsprechende Akkreditierung verfügen, wie das EDI weiter schreibt. Der Listenpreis der Therapie beläuft sich auf satte 370'000 Franken.
Neue Therapieform
Mit der CAR-T-Zelltherapie werden die weissen Blutkörperchen der betroffenen Patienten so verändert, dass sie die Krebszellen erkennen und angreifen. Die Therapieform ist neu, Novartis hat die Zulassung für das Produkt Kymrah erst 2018 erhalten. Der Vertrag gilt auch für Yescarta des US-Konzerns Gilead.
Im übrigen sind ab 2020 die Kosten von Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs nun auch in den Kantonen Freiburg und Basel-Stadt von der Franchise befreit. In den acht Kantonen Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Uri, Wallis, Waadt sowie im Berner Jura ist diese bereits heute der Fall. (zas)