Bei der Einführung der Neuerung arbeiteten Astra und kantonale Strassenverkehrsämter eng zusammen. Das neue dritte Schild ist eine Kopie des hinteren Hauptschilds, wie das Astra am Dienstag mitteilte. Um Missbrauch zu verhindern, hat es eine rote statt weisse Grundfarbe.
Es hat keinerlei rechtliche Bedeutung und darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar angebracht werden. Das Anbringen ist freiwillig. Das Umhängen des hinteren Hauptschilds an den Veloträger bleibt erlaubt.
Aktuell bereiten die Kantone laut Astra-Angaben zusammen mit den Schilderfabrikanten die Bestellmöglichkeiten vor. Das Astra kontaktiert die Nachbarländer, damit das rote Schild bekannt und akzeptiert wird. Italien, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein bestätigten bereits, dass das Schild auf ihrem Staatsgebiet zulässig ist.
(SDA)