Neuer Hauseigentümer will mehr Geld
Muss ich die höhere Miete zahlen?

Das Haus, in dem ich wohne, wurde verkauft. Der neue Eigentümer schickt mir nun einen neuen Vertrag mit einem höheren Mietzins. Ich soll bis Monatsende unterschreiben. Muss ich das?
Publiziert: 15.08.2015 um 13:41 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 18:45 Uhr
Steigt der Mietzins, muss der Vermieter begründen, warum das so ist.
Foto: Thinkstock

Nein. Juristisch gilt der Grundsatz «Kauf bricht Miete nicht». Mit anderen Worten: Der Käufer tritt automatisch mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein. Darum braucht es auch keine neuen Mietverträge.

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Foto: Beobachter

Es kommt zwar oft vor, dass neue Eigentümer auf diesem Weg versuchen, möglichst schnell höhere Mieteinnahmen zu erzielen. Das müssen Sie aber nicht akzeptieren.

Wenn man Ihnen etwa wegen einer ungenügenden Nettorendite die Miete erhöhen will, ist das zwar grundsätzlich möglich, doch die Erhöhung muss Ihnen auf dem amtlichen Formular angezeigt werden.

Zudem kann der Vermieter die Mietzinsänderung nur auf den nächstmöglichen Kündigungstermin und mit einer zusätzlichen Bedenkfrist von zehn Tagen anordnen. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, selber zu kündigen, bevor die Erhöhung umgesetzt werden kann. Oder Sie können die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

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