Nein. Juristisch gilt der Grundsatz «Kauf bricht Miete nicht». Mit anderen Worten: Der Käufer tritt automatisch mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein. Darum braucht es auch keine neuen Mietverträge.
Es kommt zwar oft vor, dass neue Eigentümer auf diesem Weg versuchen, möglichst schnell höhere Mieteinnahmen zu erzielen. Das müssen Sie aber nicht akzeptieren.
Wenn man Ihnen etwa wegen einer ungenügenden Nettorendite die Miete erhöhen will, ist das zwar grundsätzlich möglich, doch die Erhöhung muss Ihnen auf dem amtlichen Formular angezeigt werden.
Zudem kann der Vermieter die Mietzinsänderung nur auf den nächstmöglichen Kündigungstermin und mit einer zusätzlichen Bedenkfrist von zehn Tagen anordnen. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, selber zu kündigen, bevor die Erhöhung umgesetzt werden kann. Oder Sie können die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
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