Die Entschädigung für die Mitarbeit auf dem Hof und die soziale Absicherung auf zahlreichen Betrieben sei nicht geregelt, das zeigten Unterlagen des Bundesamtes für Landwirtschaft, heisst es in einer Mitteilung des Schweizer Bauernverbandes (SBV), des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV), von Prométerre und Agrisano. Am Dienstag traten sie vor die Medien.
Nach wie vor sind es demnach in 90 Prozent der Fälle Männer, die einen elterlichen Hof übernehmen. Das gemeinsam erwirtschaftete Geld fliesse nach Abzug der laufenden Kosten oft wieder in den Betrieb. Wer keinen Lohn erhalte, habe oft einen ungenügenden Sozialversicherungsschutz. Und im Falle einer Scheidung drohten grosse finanzielle Einbussen, wenn die Existenz des Betriebes nicht gefährdet sein soll.
Die Möglichkeit, solche Schicksale zu vermeiden, besteht laut den Landwirtschaftsverbänden bereits. Die Bedingung dafür sei, dass sich das Paar mit diesen Fragen auseinandersetze und die verschiedenen Varianten bezogen auf ihre Situation prüfe. Hier setzt die am Dienstag gestartete Sensibilisierungskampagne der Landwirtschaftsverbände an.
Ziel sei es, dass möglichst viele Betriebe ihre Situation mithilfe eines einfachen Online-Checks auf www.meine-situation.ch überprüfen und so den Verbesserungsbedarf erkennen. Der Fokus liege dabei auf der Prüfung der Bereiche Taggeldversicherung, Risikovorsoge, Altersvorsorge und Einkommensteilung.
In der Schweizer Landwirtschaft arbeiten mehr als 54'000 Frauen, davon 12'000 Vollzeit, wie SBLV-Präsidentin Anne Challandes sagte. Mehr als 43’000 seien Familienangehörige des Landwirtes, die meisten von ihnen Ehefrauen. Es gebe mit 3300 Frauen noch sehr wenige Leiterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben.
Weniger als 7 Prozent der rund 50’000 Schweizer Bauernhöfe sind somit laut Challandes von Frauen geführt. Von den 43'000 Familienarbeitskräften sind 30 Prozent bei der AHV als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständige gemeldet und beziehen ein Einkommen. Daraus lasse sich ableiten, dass die anderen 70 Prozent für ihre Tätigkeit auf dem Betrieb nicht direkt entschädigt sind. Ohne Einkommen gelte eine Person als nicht erwerbstätig.
«Verheiratete können dank der Beiträge des Ehemannes im Ruhestand oder bei Invalidität von einer Mindestrente profitieren, aber das Risiko von Lücken ist nicht ausgeschlossen», sagte Challandes weiter. Darüber hinaus hätten sie keinen Zugang zur 2. Säule oder zur Mutterschaftsversicherung und verfügten oft über keine Altersvorsorge. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles stelle sich die Frage, wie ein Ersatz finanziert werden könne.
«Scheidungen sind in der Landwirtschaft heute genauso häufig wie in der übrigen Bevölkerung», sagte Challandes weiter. Wenn die Eigentums- und Finanzverhältnisse zwischen den Ehegatten nicht vorher geklärt worden seien, sei es für die Bäuerin schwierig, ihre finanziellen und arbeitsbezogenen Beiträge nachzuweisen. Die Entschädigungen, wenn sie denn anerkannt werden, entsprächen oft nicht dem effektiven Wert.
(SDA)