Nestlé-Erbe wird gebüsst
Facebook für Reiche muss 20'000 Franken Busse zahlen

Ausgerechnet gegen «Asmallworld», dem Facebook für Reiche, wird eine Busse verhängt. Wegen Unterschlagung der Management-Transaktionen muss das Unternehmen 20'000 Franken zahlen.
Publiziert: 28.07.2020 um 13:07 Uhr
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Aktualisiert: 28.07.2020 um 13:45 Uhr
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Der Unternehmer Patrick Liotard-Vogt (35) lebt in Zürich und in der Karibik.
Foto: Facebook

Nestlé-Erbe Patrick Liotard-Vogt (35) erhält eine Busse von der Regulierungsstelle der Schweizer Börse (SER). Insgesamt 20'000 Franken muss der Glamour-Geschäftsmann zahlen.

Grund für die Busse: Das börsenkotierte Unternehmen habe in zwei Fällen die Management-Transaktionen nicht angegeben. Unter Management-Transaktionen versteht man den Kauf und Verkauf der eigenen Aktien durch die Führungskräfte des Unternehmens.

Zwischen Zürichsee und Karibik

Liotard-Vogt lebt mit seiner Verlobten, der Mode-Bloggerin Sandra Bauknecht (44), am Zürichsee in Uetikon und in der Karibik. Er ist ein Erbe des früheren Nestlé-CEO Pierre Liotard-Vogt. Vor allem aber gehört das Paar zur Schweizer Champagner-Gesellschaft.

Liotard-Vogt ist Mehrheitsaktionär von Asmallworld (ASW) ­– eine Facebook-Version für Reiche. Anfang 2018 wagte das Unternehmen den Börsengang. Über das Netzwerk organisiert er regelmässig Partys für die High Society in Nobel-Orten wie St. Moritz. Das Social-Media-Netzwerk ist ausserdem in Frankfurt an der Börse gelistet. Ausserdem betreibt er auf der Karibikinsel St. Kitts, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat, ein Öko-Hotel. Auf den Seychellen soll ein weiteres folgen.

«Hohe Kooperationsbereitschaft»

Das Unternehmen habe laut SER «hohe Kooperationsbereitschaft» gezeigt und sei demnach «strafmindernd» davon gekommen. Management-Transaktionen müssen offengelegt und publiziert werden, damit der Börsenmarkt Einblick in die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens hat.

Die Transaktion kann Beteiligungs-, Wandel- oder Erwerbsrechte umfassen. Die Frist für die Meldung an das Unternehmen beträgt zwei Börsentage nach Abschluss des Geschäftes. Diese Frist hat Liotard-Vogt wohl in zwei Fällen überzogen. (vnf)

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