Nationalrat diskutiert
Neue Debatte über Förderung von Onlinemedien

Nach einem sechsmonatigen Marschhalt diskutiert der Nationalrat am Dienstagvormittag über die künftige Ausgestaltung der Medienförderung. Umstritten war bisher die neue Unterstützung von Onlinemedien. Die vorberatende Kommission will nun dafür grünes Licht geben.
Publiziert: 02.03.2021 um 05:10 Uhr
Der Bundesrat will Onlinemedien künftig finanziell unterstützen. Die Frage ist im Parlament umstritten, insbesondere Bürgerliche wehren sich gegen Subventionen. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Der Nationalrat hatte im vergangenen Herbst das Massnahmenpaket zugunsten der Medien an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, offene Fragen zur Förderung von Onlinemedien zu klären. In der Zwischenzeit hat der Bund die bestellten Berichte geliefert. Im Fokus stand die Frage der Verfassungsmässigkeit der Onlinemedienförderung, die der Ständerat bereits im vergangenen Sommer bejaht hatte.

Die Ausgangslage bleibt dieselbe wie zuvor: Mit einem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat Onlinemedien neu förderfähig machen. Nach eingehender Beratung befürwortet nun auch eine Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) diesen Schritt. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnt sie es ab, die Onlinemedienförderung aus der Vorlage zu streichen.

Für SP, Grüne und GLP stellen Onlinemedien für die Informationsbeschaffung der breiten Bevölkerung eine immer wichtigere Rolle dar. Die SVP und ein Teil der FDP ist die Onlinemedienförderung dagegen «ein unnötiger Eingriff in einen gut funktionierenden Markt». Das Zünglein an der Waage wird wie so oft die Mitte-Fraktion spielen.

Die Kommission schlägt verschiedene Änderungen zur Vorlage des Ständerats vor. So sollen Onlinemedien maximal mit 60 Prozent ihres anrechenbaren Umsatzes entschädigt werden. Bundesrat und Ständerat wollen die Schwelle bei 80 Prozent legen. Insgesamt sind 30 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.

Auf der Linie des Ständerats ist die KVF-N dagegen bei der sogenannten Holding-Klausel. Damit soll ein Ausgleich zwischen den grossen Verlagshäusern und den kleineren Medienanbieterinnen geschaffen und einer noch stärkeren Konzentration entgegengewirkt werden.

Die Kommissionsminderheit beantragt, diesen Artikel zu streichen. Sie weist darauf hin, dass auch grössere Medienunternehmungen mit mehreren Onlineangeboten zur Angebotsvielfalt beitrügen und diese Klausel daher sachlich nicht gerechtfertigt sei.

Ebenfalls Teil des Massnahmenpakets ist der Ausbau der indirekten Presseförderung. Hiermit soll die gedruckte Presse umfassender unterstützt werden, und es sollen mehr Titel von ermässigten Zustelltarifen der Post profitieren. Dafür ist eine Erhöhung der Förderung um 20 auf neu 50 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen.

Der Ständerat und die vorberatende Nationalratskommission wollen auch eine Förderung der Frühzustellung von Zeitungen und damit auch der Sonntagspresse ins Massnahmenpaket aufnehmen. Das kostete den Bund zusätzliche 40 Millionen Franken pro Jahr.

Diese Punkt sind weitgehend unbestritten. Die Details werden in der grossen Kammer aber zu reden geben. So beantragt die vorberatende Kommission beispielsweise, die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit jährlich 20 Millionen Franken zu unterstützen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Ständerat will für diese Medien 30 Millionen Franken pro Jahr sprechen.

Dritte Säule des Medienpakets sind neue Massnahmen, die dem ganzen Mediensystem zugutekommen sollen. Darunter fallen unter anderem die Unterstützung für die journalistische Ausbildung und für die Nachrichtenagenturen sowie ein Fördertopf für IT-Projekte im Sinne von Branchenlösungen. Dafür sind 2 Prozent aus der Radio- und Fernsehabgabe vorgesehen, rund 30 Millionen Franken pro Jahr.

Die KVF-N beantragt ihrem Rat, dass alle Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, finanziell unterstützt werden können. Damit sollen nicht nur unabhängige Journalistenschulen, sondern auch Medienhäuser profitieren. Weiter beantragt die Kommission, Mediengutscheine für junge Erwachsene finanziell zu unterstützen.

Weiter möchte die Kommission im Radio- und TV-Gesetz (RTVG) einen zusätzlichen Artikel aufnehmen, mit dem die Onlinetextbeiträge der SRG eingeschränkt werden. Eine starke Minderheit lehnt dies ab.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 13 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Geplant ist, dass die grosse Kammer das Geschäft am Dienstagvormittag fertig beraten wird. Erwartet wird eine mehrstündige Debatte. Es liegen fast dreissig Minderheits- und einzelne Einzelanträge vor.

Danach wäre in der Sommersession wieder der Ständerat am Zug. Das Gesetz dürfte frühestens 2023 in Kraft treten - aufgrund der bisherigen Parlaments- und Kommissionsentscheide rund ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Anders als der Ständerat will die KVF-N sowohl die indirekte Presseförderung als auch das ganze Gesetz zur Onlinemedienförderung auf fünf Jahre begrenzen. In den Augen der Mehrheit können die Medien damit in der aktuellen Transformationsphase rasch eine Unterstützung erhalten. Längerfristig sollen aber neue Systeme der Medienförderung geprüft werden.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.