Namen und Geburtsdaten publiziert
Bund outet ausländische Steuersünder

Der Bund hat den vollen Namen von ausländischen Bankkunden, die im Visier der Steuerfahnder stehen, im Amtsblatt publiziert, das im Internet frei zugänglich ist.
Publiziert: 24.05.2015 um 09:33 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:24 Uhr
Diese Meldung publizierte die Stuerverwaltung frei zugänglich im Internet.
Foto: ZVG

Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Rahmen mehrerer Amtshilfeverfahren den vollen Namen, das Geburtsdatum und die letztbekannte Adresse Dutzender mutmasslicher ausländischer Steuersünder veröffentlicht, die nicht erreichbar waren.

«Es ist natürlich schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet», sagt Alexandre Dumas von der ESTV, gegenüber der SonntagsZeitung (SoZ), dies das Vorgehen heute publik machte.

Aber man wolle jedem die Chance  geben, seine Rechte wahrzunehmen, so Dumas weiter. «Das Urspungsland lässt eine direkte Kontaktaufnahme im Ausland nicht immer zu. Das rechtliche Gehör von Personen im Ausland kennen nicht viele Länder.»

Bismarcks Ur-Ur-Enkel am Pranger

Bei einer der betroffenen Personen handelt es sich laut der SoZ um Francisco José Ortiz von Bismarck, Ur-Ur-Enkel von Deutschlands erstem Reichskanzler und schillernde Boulevard-Figur. 

Ein Hinweis, woher die deutschen Behörden die Kundennamen haben, findet sich im Bundesblatt: Die Beamten offenbar waren nicht in der Lage, eine Zustelladresse für Credit Suisse Life Bermudas zu finden.

Diese Tochtergesellschaft der Grossbank geriet vor ein paar Jahren in die Schlagzeilen, weil ein Mitarbeiter aus der Schweizer Zentrale die Daten Tausender Kunden mit nach Deutschland nahm. Bei einer Razzia wurden sie dann entdeckt.

Gestohlene Daten?

Neben Deutschen werden auch Bürger aus Frankreich, Norwegen, Schweden, Spanien, Israel, Grossbritannien und Indien namentlich genannt. Offenbar laufen auch hier Amtshilfeverfahren.

Wie die SoZ weiter schreibt, stelle sich bei den Fällen aus Indien und Deutschland die Frage, ob die Gesuche mit Hilfe von gestohlenen Daten erstellt worden seien.

«Wir sind nie sicher, ob es sich um gestohlene Daten handelt, sagt Alexandre Dumas von der ESTV dazu. «Es besteht aber der Vertrauensgrundsatz.»

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